CIVIVA LEHNT DIE VORSCHLÄGE ZUR SCHWÄCHUNG DES ZIVILDIENSTES VOLLUMFÄNGLICH AB

Der Schweizerische Zivildienstverband CIVIVA nimmt im Rahmen der Vernehmlassung Stellung zur Änderung des Zivildienstgesetzes. Die Haltung ist klar: es besteht kein Handlungsbedarf für Massnahmen zur Schwächung des Zivildienstes. Der Schweizerische Zivildienstverband CIVIVA ist bereit, die Vorlage notfalls mit einem Referendum zu bekämpfen
Veröffentlicht: 7. Jun 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 7. Jun 2024

Die beiden Argumente, mit denen der Bundesrat das Revisionsprojekt begründet, sind aus Sicht von CIVIVA nicht haltbar. Es gibt schlichtweg keinen Änderungsbedarf. Für CIVIVA ist die Argumentation des Bundesrates, es gäbe durch den Tatbeweis eine freie Wahl zwischen Militär und Zivildienst, fadenscheinig. Denn der Tatbeweis ist verfassungskonform und bietet keine freie Wahl – und zwar unabhängig von der Anzahl Zulassungen zum Zivildienst.

Insbesondere ist die Aussage des Bundesrates, dass es Gesuchsteller mit «zweckfremden Motiven» gebe, d. h. solche ohne Gewissenskonflikte, nicht korrekt. 2012 schrieb der Bundesrat dazu: «Wer diesen Vorwurf erhebt, lehnt das Funktionsprinzip der Tatbeweislösung an sich ab.» Dazu sagt Priska Seiler Graf, Nationalrätin und Co-Präsidentin von CIVIVA: «Es ist nicht akzeptabel, dass der Bundesrat versucht, den bewährten und verfassungsmässigen Tatbeweis ohne jede materielle Grundlage zu schwächen, um Handlungsbedarf zu suggerieren!».

Informationen zum schweizerischen Zivildienstverband CIVIVA finden Sie unter: www.zivildienst.ch