Der Bundesrat will die WHO zur Gesundheitsregierung der Schweiz machen

Die Regierung lehnt eine Parlamentsdebatte zu den Int. Gesundheitsvorschriften ab. Warum lanciert sie dann eine rechtlich unverbindliche Vernehmlassung?

Soll der Generaldirektor der WHO in der Schweiz einen Gesundheitsnotstand ausrufen können? Ja, findet der Bundesrat, der die entsprechend revidierten Int. Gesundheitsvorschriften (IGV) ohne Parlamentsbeschluss durchwinken will. Aufgrund des Widerstands im Parlament und der Bevölkerung hat er nun trotzdem eine Vernehmlassung lanciert. Was er damit bezweckt, ist unklar.

Dass der Bundesrat die IGV am liebsten ohne Diskussion ratifizieren würde, ist ein offenes Geheimnis. Er lehnte sowohl die Motion Glarner als auch die Motion Wyssmann ab, die eine parlamentarische Debatte zum Pandemiepakt der WHO bzw. den IGV verlangten. Die Motion Glarner wurde angenommen, obwohl der Pandemiepakt bei der WHO noch in Beratung ist. Die später eingereichte Motion Wyssmann hat der Nationalrat noch nicht behandelt.

Was der Bundesrat mit der vor Wochenfrist lancierten Vernehmlassung bezweckt, ist undurchsichtig. Er will ja keine Parlamentsdebatte zu dem Vertragswerk. Warum also die interessierten Kreise und die Öffentlichkeit um ihre Meinung fragen, an die er rechtlich nicht gebunden ist?

Vermutlich stecken taktische Gründe dahinter, um die Frist für ein Opting-out am 19. Juli irgendwie hinter sich zu bringen. Wenn der Bundesrat bis dann die IGV nicht ablehnt – und das wird nur mit einem ausdrücklichen Auftrag tun –, werden sie am 19. September für die Schweiz zu verbindlichem Recht.
Dann kann der WHO-Generaldirektor in der Schweiz eine Pandemie ausrufen, dann ist die Schweiz verpflichtet, im Kampf gegen angebliche Falschinformationen die Meinungsfreiheit einzuschränken und dann gibt es zur Bekämpfung eines Gesundheitsnotstandes nur noch von der WHO zugelassene «Gesundheitsprodukte» wie Gentherapien oder die Genschere.

Die IGV sind nicht nur ein völkerrechtliches Monsttum. Sie sind auch unter irregulären Bedingungen zustande gekommen. Anstatt vier Monate vor der Weltgesundheitsversammlung, wie es die Statuten vorschreiben, lag der zu verhandelnde Text erst wenige Wochen vorher vor. Und eine eigentliche Abstimmung fand auch nicht statt. Der Sekretär las spätabends dem übermüdeten Saal während fünf Minuten einen hochlangweiligen Beschlusstext mit zig Abkürzungen vor. Dann schaute der Präsident in die Runde und stellte fest, dass es keine Einwände gibt – und fertig war die Abstimmung. Überzeugen Sie sich selbst von den entscheidenden Momenten der finalen Sitzung der Weltgesundheitsversammlung vom 1. Juni kurz nach neun Uhr abends:

Quelle: https://www.who.int/about/governance/world-health-assembly/seventy-seve… (7:15 bis 12:45, gekürzt)

In den Zusatzinformationen zu den IGV, auf die der Bundesrat in seiner Mitteilung verlinkt, schreibt das Bundesamt für Gesundheit wahrheitswidrig:
«Die Schweiz wird auch in Zukunft souverän über die eigene Gesundheitspolitik sowie über allfällige Massnahmen im Falle einer ‹gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite› sowie im Pandemiefall entscheiden.»

Die Schweiz kann zwar nach wie vor darüber entscheiden, ob eine «gesundheitliche Notlage» vorliegt. Das kann aber auch der Generaldirektor der WHO, an dessen Entscheid die Schweiz gebunden ist.
«Die Grundrechte in der Schweiz sind durch die Bundesverfassung und das Völkerrecht - insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention- jederzeit geschützt. Die Schweiz schliesst keine Staatsverträge ab, die gegen diese Grundrechte verstossen.»

Die Grundrechte sind vielleicht durch die Verfassung geschützt, ja, aber nicht durch das BAG, dessen Massnahmen in der Pandemie gleich mehrere verfassungsmässige Rechte verletzt haben. Mit den IGV verpflichtet sich die Schweiz zudem, gegen angebliche Falschinformationen vorzugehen. Und was «Falschinformationen» in Bezug auf eine Pandemie sind, wissen wir seit Covid-19. Das sind Informationen, die sich ein Jahr später als richtig erweisen.

Was können wir als einfache Bürger tun? die Sache liegt ja weitgehend in der Hand des Bundesrates und vielleicht des Parlaments. Wir können – und sollten – uns an der Vernehmlassung beteiligen. Das Aktionsbündnis freie Schweiz wird Vorlagen ins Netz stellen, die man ganz oder abgeändert verwenden kann.

Wenn wir schon nicht abstimmen können, soll die Regierung wenigstens auf diesem Weg erfahren, was wir denken. Wichtig sind auch Briefe an die Parlamentarier. Denn Sie können, wenn sie es denn wollen, über die int. Gesundheitsvorschriften befinden. Auch dafür wird das Aktionsbündnis freie Schweiz Vorlagen zur Verfügung stellen.

Viele haben geglaubt, die Pandemie sei Geschichte. Aber diese ansteckende Krankheit breitet sich in der Regierung nach wie vor aus. Sie braucht dringend eine freundeidgenössische Impfung.


Unterlagen zur Vernehmlassung

Aktionsbündnis freie Schweiz (mit vielen Informationen und demnächst Vernehmlassungsvorlagen)

«Volksauftrag» im Kanton Solothurn will Opting-out gegen die Int. Gesundheitsvorschriften erreichen.


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21. November 2024
von:

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Christoph Pfluger

Submitted by admin on Do, 07/13/2017 - 08:33

Christoph Pfluger ist seit 1992 der Herausgeber des Zeitpunkt. "Als Herausgeber einer Zeitschrift, deren Abobeitrag von den Leserinnen und Lesern frei bestimmt wird, erfahre ich täglich die Kraft der Selbstbestimmung. Und als Journalist, der visionären Projekten und mutigen Menschen nachspürt weiss ich: Es gibt viel mehr positive Kräfte im Land als uns die Massenmedien glauben lassen".

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