Die Beschwerde gegen einen der grössten Windparks der Schweiz wurde vom Bundesgericht gutgeheissen
Bel Coster im waadtländer Jura mit neun über 200 Meter hohen Windrädern kann vorläufig nicht gebaut werden.
Gegen das Projekt hatten die Umweltorganisationen Helvetia Nostra, Paysage libre Vaud, SOS Jura, Vivre au pied du Mont d'Or und die französische Gemeinde Jougne Beschwerde eingereicht. Sie wurde vom waadtländer Kantonsgericht zunächst abgewiesen, jetzt aber vom Bundesgericht gutgeheissen.
«Die noch fehlenden Abklärungen zum Gewässerschutz, den Zugvögeln und betreffend die Abstände der Brut- und Balzplätze … zu den geplanten Windkraftanlagen müssen bereits im Rahmen der Nutzungsplanung und nicht erst im Baubewilligungsverfahren erfolgen», schreibt das Bundesgericht in seinem heute veröffentlichten Urteil.
Mit einer Gesamtleistung von über 20 Gigawattstunden pro Jahr beurteilt das Bundesgericht Bel Coster als Projekt von nationaler Bedeutung ein. Nicht eingetreten ist das Bundesgericht auf die Einwände betreffend Landschafts- und Denkmalschutz.
Es sind also Vogelarten wie Waldschnepfe, Rotmilan oder Uhu, die der Technologisierung der Landschaft vorerst Einhalt gebieten. Die Unversehrtheit der Landschaft und die Beeinträchtigung durch die weithin sichtbaren Anlagen spielen eine untergeordnete Rolle.
Eine Würdigung der Interessen des Naturschutzes wäre mit dem neuen Stromgesetz, über das am 9. Juni abgestimmt wird, nicht mehr möglich. Die Stromproduktion hätte automatisch Vorrang und die Beschwerdemöglichkeiten wären eingeschränkt. «Freie Landschaft Schweiz» schaltet die Website zur Kampagne gegen das Stromgesetz am 29. März hoch und startet die Kampagne offiziell am 16. April.
Der Gesamtnutzen der Windenergie ist umstritten. Der Wind bläst zwar gratis, aber als Flatterenergie muss das Stromnetz durch Speicherkraftwerke und Gaskraftwerke zu hohen Kosten stabilisiert werden. Die Netzkosten betragen rund die Hälfte der Stromkosten. Auch als Ersatz für die ständig laufende Bandenergie, wie sie zum Beispiel Kernkraftwerke liefern, kommen Windräder nicht in Frage.
Medienmitteilung der Beschwerdeführer, 20. März 2024
Bundesgericht: Windpark-Projekt "Bel Coster" im Kanton Waadt: Beschwerde
gutgeheissen. Urteil vom 12. Februar 2024, veröffentlicht am 20. März 2024
Visualisierung der Anlage von Freie Landschaft Schweiz:
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Christoph Pfluger
Christoph Pfluger ist seit 1992 der Herausgeber des Zeitpunkt. "Als Herausgeber einer Zeitschrift, deren Abobeitrag von den Leserinnen und Lesern frei bestimmt wird, erfahre ich täglich die Kraft der Selbstbestimmung. Und als Journalist, der visionären Projekten und mutigen Menschen nachspürt weiss ich: Es gibt viel mehr positive Kräfte im Land als uns die Massenmedien glauben lassen".
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