Überwachung durch Nachrichtendienst: «mass-voll» reicht Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein

Die Bürgerrechtsbewegung «mass-voll» wird vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) unrechtmässig überwacht. Ein Auskunftsbegehren von «mass-voll» schiebt der Nachrichtendienst des Bundes ohne Begründung auf unbestimmte Zeit auf.
Veröffentlicht: 9. Feb 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 9. Feb 2023

Der Nachrichtendienst des Bundes begründet die Verweigerung der Auskunft mit «überwiegenden öffentlichen Geheimhaltungsinteressen».

Dabei unterlässt der Nachrichtendienst des Bundes in seiner Verfügung jede individuell-konkrete Begründung für seinen Entscheid. «Aufgrund dieser Mängel hinsichtlich des zugrunde gelegten Sachverhalts ist die angefochtene Verfügung aufzuheben», heisst es in der von Prof. Dr. iur. David Dürr verfassten Beschwerde.

Bereits das Sammeln und Bearbeiten von Daten über «mass-voll» erfolgte unrechtmässig. Denn die entsprechenden Daten wurden im Zusammenhang mit politischen Aktivitäten. Damit verstösst der Nachrichtendienst des Bundes gegen Art. 5 Abs. 5 des Nachrichtendienstgesetzes («Er [der NDB] beschafft und bearbeitet keine Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit in der Schweiz»).