Fall Ballweg: Erste Verfassungsbeschwerde erfolglos

Die Verfassungsbeschwerde des Anwaltsteams von Querdenken-Begründer Michael Ballweg hat bislang keinen Durchbruch gebracht. Nun hoffen die Verteidiger auf eine «Anhörungsrüge» vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, schreibt Patrick Reitler.
Veröffentlicht: 9. Mar 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 9. Mar 2023



Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Verfassungsbeschwerde des Verteidigerteams von Michael Ballweg gegen den Haftfortdauerbeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. Januar 2023 nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerde sei aus mehreren Gründen unzulässig. Auch der Antrag auf eine einstweilige Verfügung sei somit gegenstandslos. Dies habe ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, wie der SWR berichtet.

Nach Angaben von Ballweg-Rechtsanwalt Ludwig war die BVerfG-Entscheidung bereits am 22. Februar gefallen. Den Anwälten sei das Schriftstück allerdings erst am 6. März zugegangen. Das Anwaltsteam hatte am späten Abend des 3. Februar 2023 seine 200 Seiten starke Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.

Der Querdenken-Gründer und Unternehmer Michel Ballweg muss damit vorerst weiter in Untersuchungshaft bleiben. Er wartet seit dem 29. Juni 2022 im Hochsicherheitsgefängnis Stuttgart-Stammheim auf eine Anklageerhebung, hofft aber auf Freilassung. Er sitzt bereits deutlich länger ein als die sechs Monate, die das Gesetz normalerweise für die Dauer einer U-Haft vorsieht.