Amnesty kritisiert Praxis der Dublin-Rückführungen nach Kroatien

Zahlreiche Asylsuchende, die über die Balkanroute in die Schweiz gelangten – darunter Überlebende von Folter und Misshandlungen, sowie Personen mit psychischen Erkrankungen –, sind von einer Zwangsrückführung nach Kroatien bedroht.
Veröffentlicht: 21. Mar 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 21. Mar 2023

Angesichts der gut dokumentierten Pushbacks und der Polizeigewalt gegen Geflüchtete und Migrant*innen, der anhaltenden Straflosigkeit der Verantwortlichen dieser Menschenrechtsverletzungen sowie gravierender Lücken im kroatischen Asylsystem ruft Amnesty International die Schweizer Behörden auf, Überstellungen von traumatisierten Menschen und Personen mit gesundheitlichen Problemen in das Land zu stoppen.

In jüngster Zeit wurden mehrere Fälle von Geflüchteten bekannt, die in Kroatien Folter und Misshandlungen durch Grenzschutz und Polizei erlebt hatten, und dennoch aus der Schweiz in das Land zurückgeführt wurden oder unmittelbar vor einer Zwangsrückführung stehen. Von einer Ausschaffung bedroht sind weiterhin auch Personen, die auf medizinische Behandlung angewiesen sind.

Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, dass die grosse Mehrheit der Asylsuchenden, die über Kroatien in die Schweiz gelangen, Misshandlungen durch die Polizei geltend machen.  Auch Amnesty Schweiz sind Fälle von Geflüchteten aus Ländern wie Afghanistan, der Türkei oder Burundi bekannt, die aufgrund der Dublin-III-Verordnung aus der Schweiz nach Kroatien zurückgeführt werden sollen, obwohl sie darlegen, dass sie von kroatischen Sicherheitskräften auf der Flucht willkürlich festgehalten, geschlagen oder erniedrigt worden waren.

«Amnesty International spricht sich entschieden gegen Überstellungen von kranken und traumatisierten Personen nach Kroatien aus. Die Mängel im Asylsystem, die unzureichende staatlichen Leistungen, insbesondere die mangelnde adäquate Gesundheitsversorgung für Asylsuchende sowie der fehlende Zugang zur Justiz machen eine Überstellung von Personen, die Trauma, Folter und Misshandlungen erlitten haben, unzulässig», sagte Alicia Giraudel, Asylrechtsexpertin bei Amnesty Schweiz.

«AMNESTY INTERNATIONAL SPRICHT SICH ENTSCHIEDEN GEGEN ÜBERSTELLUNGEN VON KRANKEN UND TRAUMATISIERTEN PERSONEN NACH KROATIEN AUS.» Alicia Giraudel, Asylrechtsexpertin bei Amnesty Schweiz