Gesetzentwurf erleichtert den Einbau von Mini-Solaranlagen

Wohneigentumsgesetz soll verändert werden, schreibt faz.net
Veröffentlicht: 29. May 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 29. May 2023

In der Energiewende werden fossile Brennstoffe in großem Massstab durch elektrischen Strom ersetzt. Deshalb kommt kleinen Solarkraftwerken auf Balkonen eine immer größere Bedeutung zu. Die Bundesregierung will solche kleinen Photovoltaikanlagen im privaten Haushalt für den Eigenbedarf fördern. Ein Gesetzentwurf soll es Vermietern oder Miteigentümern erschweren, Balkonkraftwerke als bauliche Veränderung zu untersagen. Dem Bericht nach ist er gerade in die Ressortabstimmung gegangen.

Demnach sollen solche Kraftwerke im Wohneigentumsgesetz und im Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch als «privilegierte Maßnahme» eingestuft werden. Somit könnten Mieter von Vermietern verlangen, dass sie eine Installation gewähren müssen. Auch Eigentümer sollen gegenüber Miteigentümern einen solchen Anspruch erhalten.

Im Gesetzentwurf heißt es demnach: «Stromerzeugung durch Steckersolargeräte stellt eine gute Möglichkeit für Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer dar, sich teilweise selbst mit Solarstrom zu versorgen und so an der Energiewende teilzuhaben.»

Damit solche Entscheidungen auch ausserhalb der jährlichen Eigentümerversammlungen getroffen werden können, soll das Wohneigentumsrecht geändert werden. Versammlungen sollen auch virtuell abgehalten werden können. Um das zu beschließen, soll per Dreiviertelmehrheit beschlossen werden können, dass solche Onlineversammlungen ausgerichtet werden.