Niemand muss den Tierschutzanwalt fürchten – nur die Tierquäler

Der Abstimmungskampf für die Tierschutzanwalt-Initiative, über die am 7. März abgestimmt wird, geht in die heisse Phase. An der offiziellen Medienorientierung im Bundeshaus wurde deutlich, dass die von der Initiative geforderte schweizweite Einführung von Tierschutzanwälten Unterstützung durch das gesamte politische Parteienspektrum geniesst.

Vier von fünf Schweizerinnen und Schweizern verlangen, dass Tierquäler hart bestraft werden. Das ergab eine repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut GfK im Auftrag des Schweizer Tierschutz STS im November 2009 durchgeführt hat. Fast zwei Drittel der Befragten befürworten die Einführung von Tierschutzanwälten, wie STS-Präsident Heinz Lienhard an der Medienkonferenz in Bern ausführte. Auch in der Politik geniesst die Initiative Unterstützung quer durch das gesamte Parteienspektrum, wie die Zusammensetzung des überparteilichen Unterstützungskomitees zeigt. An der Pressekonferenz im Medienzentrum des Bundeshauses nahmen neben Tiana Angelina Moser (GLP ZH), Mario Fehr (SP ZH) und Adèle Thorens Goumaz (GPS VD) mit Jacques Neyrinck (CVP VD) und J. Alexander Baumann (SVP TG) auch Politiker teil, deren Parteien die Initiative offiziell ablehnen.

«Die Schweiz verfügt über ein gutes Tierschutzgesetz», so STS-Präsident Lienhard. «Doch ein Gesetz ist letztlich nur gut, wenn es auch korrekt vollzogen wird.» Und genau hier gibt es grosse Defizite. In vielen Kantonen kommen seit Jahren praktisch keine Tierschutzdelikte zur Anzeige. Und wenn es zu einem Verfahren kommt, endet dies oft mit einem viel zu milden Urteil. Vor diesem Hintergrund sei es unbegreiflich, dass Bundespräsidentin Doris Leuthard die Tierschutzanwalt-Initiative als «unnötig und überholt» bezeichnet habe.

Dem Tierschutz Zähne verleihen

«Obwohl das Tierschutzgesetz Bussen bis 20'000 Franken vorsieht, betragen die meisten Bussen gerade mal knapp 500 Franken», monierte Nationalrätin Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Die neue Tierschutzgesetzgebung habe in Sachen Vollzug und Strafverfolgung keine Verbesserungen gebracht. «Es ist an der Zeit, dass dem Tierschutzgesetz Zähne verliehen werden.» Dieser Meinung schloss sich Jacques Neyrinck (CVP/VD) an: «Tierquäler müssen harte Strafen gewärtigen, wenn diese abschreckende Wirkung haben sollen.»

Wie das geht, zeigt sich für die Initianten im Kanton Zürich, wo sich seit 1992 ein Tieranwalt für die konsequente Durchsetzung des Tierschutzgesetzes einsetzt. Der Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel dokumentierte an der Medienkonferenz anhand von konkreten Beispielen, dass die Institution des Tieranwalts nachweislich zu einer strengeren Bestrafung von Tierquälern führt. Dabei machte er deutlich, dass die Institution des Tieranwalts vornehmlich auf die Beratung der Strafverfolgungsbehörden fokussiert und so zur Effizienzsteigerung der Verfahren führt. «Die Erfahrungen in Zürich zeigen klar», so Nationalrätin Adèle Thorens Goumaz (GPS VD), «dass der Tieranwalt hervorragend als Ergänzung zu den zuständigen Behörden funktioniert, und das bei abslout vertretbaren Kosten.» Der Kanton Zürich, so wurde an der Medienkonferenz ausgeführt, gibt für den Tieranwalt jährlich 80'000 Franken aus.

Auch der Zürcher SP-Nationalrat Mario Fehr findet es «störend, dass in vielen Kantonen der Tierschutz nicht richtig vollzogen wird». Die Kantone hätten die Möglichkeit gehabt, von sich aus kantonale Tieranwälte einzurichten. Niemand aber sei dem Zürcher Beispiel gefolgt. Auch das Parlament habe es versäumt, einem Kompromiss zur Unterstützung der berechtigten Tierschutz-Anliegen Hand zu bieten. «Ein weiteres Zuwarten würde einer Billigung von Tierquälerei gleichkommen. Ein Ja zum Tierschutzanwalt nützt den Tieren und sorgt dafür, dass der Tierschutz in der ganzen Schweiz endlich wirklich vollzogen wird.»

Der Thurgauer SVP-Nationalrat J. Alexander Baumann bemühte sich, mögliche Vorbehalte der Bauern gegen den Tierschutzanwalt auszuräumen: «Der Tierschutzanwalt ist kein Stallvogt, der in den Ställen der Bauern herumschnüffelt.» Wer seine Tiere korrekt halte, werde nie mit dem Tierschutzanwalt in Berührung kommen. Es sei im Interesse der Nutztierhalter, dass Tierquälereien konsequent geahndet würden. «Schwere Tierquälereien, wie sie in letzter Zeit verschiedentlich an die Öffentlichkeit kamen, schaden dem Ruf der Schweizer Bauern.»

Weitere Informationen:
www.tierschutz.com