Die Zulassungsverlängerung erfolge auf Grundlage umfassender Sicherheitsbewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), erklärte die EU-Kommission am Donnerstag. Sie beschloss zugleich neue Bedingungen und Einschränkungen. Dazu gehören ein Verbot der Verwendung von Glyphosat als Trockenmittel vor der Ernte und die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen zum Schutz von Nichtzielorganismen.
Die EU-Mitgliedsstaaten hatten sich zuvor in einer zweiten Abstimmung im Berufungssauschuss erneut nicht einigen können. Bei der Abstimmung war eine qualifizierte Mehrheit von 15 der 27 EU-Länder für die Verlängerung oder Ablehnung der Zulassung von Glyphosat erforderlich. Bereits vor einem Monat konnten sich die Länder nicht zu einer eindeutigen Stellungnahme durchringen. Deshalb war nun die EU-Kommmission am Zug. Sie hatte bereits eine Verlängerung der Zulassung, die noch bis zum 15. Dezember läuft, um weitere zehn Jahre vorgeschlagen.
"Die Mitgliedstaaten sind für die nationale Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel zuständig", machte die Kommission deutlich. Sie könnten deren Verwendung weiterhin auf nationaler und regionaler Ebene einschränken, "wenn sie dies aufgrund der Ergebnisse von Risikobewertungen für erforderlich halten, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die biologische Vielfalt zu schützen." Die Ampel-Regierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, Glyphosat in Deutschland bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen. Bei der Abstimmung hat sich die Bundesregierung dann enthalten.
Die Grünen kämpfen seit Jahren für ein Verbot des Breitbandherbizides. Landwirtschaftsminister Özdemir kündigte deshalb auch umgehend an, nun alles zu prüfen und schloss dabei weder ein nationales Verbot noch strengere Regeln zum Umgang mit Glyphosat aus. Doch ein nationaler Alleingang dürfte schwierig werden. Sollte nun Deutschland die Anwendung von Glyphosat hierzulande verbieten, obwohl es laut EU-Recht zugelassen ist, würde es wohl Klagen von mehreren Seiten hageln.
Glyphosat zählt zu den weltweit am meisten eingesetzten Herbiziden und wurde vom US-Konzern Monsanto entwickelt, den Bayer 2017 übernahm. Der Leverkusener Agrar- und Pharmakonzern begrüßte die Entscheidung der Kommission. "Diese erneute Genehmigung ermöglicht es uns, Landwirten in der gesamten Europäischen Union weiterhin eine wichtige Technologie für die integrierte Unkrautbekämpfung zur Verfügung stellen zu können." Für Bayer sind seine glyphosathaltigen Roundup-Unkrautvernichter ein bedeutender Umsatzbringer. Mit dem Monsanto-Zukauf handelten sich die Leverkusener allerdings auch eine Klagewelle wegen der angeblich krebserregenden Wirkung des Herbizids ein.
Behörden weltweit, darunter die US-Umweltbehörde EPA und die Europäische Chemikalienagentur, haben Glyphosat als nicht krebserregend eingestuft. Die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation WHO bewertete den Wirkstoff 2015 als "wahrscheinlich krebserregend". Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte im Juli eine erneute Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters in der Europäischen Union als unkritisch bewertet. Ganz anderer Ansicht sind Umweltschützer, z.B. der Bund für Umwelt und Naturschutz:
Glyphosat ist das meistverkaufte Pestizid und tötet jede Pflanze, die nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Einsatz überlebt. Glyphosat ist laut WHO wahrscheinlich krebserregend beim Menschen und trägt maßgeblich zum Artensterben bei.
https://www.bund.net/umweltgifte/glyphosat/