Das österreichische Parlament (ÖVP, Grüne, SPÖ, NEOS) hat das das sogenannte Gesundheitstelematikgesetz erneuert. Wesentlicher Teil davon ist der „eImpfpass“, der digitalisierte, elektronische Impfpass. Die vier Parteien haben am Mittwoch im Gesundheitsausschuss für den „Vollbetrieb des elektronischen Impfpasses“ gestimmt. Abmelden kann man sich von diesem digitalen Pass nicht. Die Daten gehen bald ans Gesundheitsministerium, aber auch an die Landesregierungen. Auch das Epidemiegesetz wird (neben anderen Gesetzen) noch abgeändert.
Die Parlamentskorrespondenz berichtet zur Gesetzesnovelle:
„Ein wesentlicher Bestandteil des eImpfpasses ist das zentrale Impfregister, das der elektronischen Dokumentation aller durchgeführten Impfungen sowie von impfrelevanten Informationen dient. Anbieter, die Impfungen durchführen (eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter) haben – ab dem in einer Verordnung festzulegendem Zeitpunkt – Angaben im Impfregister zu speichern. Diese reichen von den persönlichen Daten der Bürger:innen bis zu näheren Informationen zur verabreichten Impfung und zum Impfstoff. Wenn Antikörpertests ausgewertet werden, muss das Krankheitsbild, auf die sich diese beziehen, angeführt werden. Ebenfalls gespeichert werden impfrelevante Informationen. Jedenfalls gespeichert werden die Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Masern, Röteln, Hepatitis A und B, Varizellen, Polio sowie etwaige Antikörperbestimmungen.“
Wer hat Zugriff auf die Daten? Die “gemeinsam Verantwortlichen“: „der Gesundheitsminister, die eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter, die Apotheken, die Landeshauptleute, die Bezirksverwaltungsbehörden, die Sozialversicherungsträger und die Gesundheitsberatung 1450.“
„Man muss nicht besonders kreativ denken, um sich das mögliche Machtmissbrauchspotential durch diese Zentralisierung der Impfdaten vorstellen zu können“, schreibt Thomas Oysmüller auf tkp.at.
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