Das Bundesverteidigungsministerium hat den Gesetzesentwurf für einen „Neuen Wehrdienst" vorgelegt und reaktiviert damit die frühere „Wehrerfassung" und die einstige „Wehrüberwachung". Der Mitte Oktober präsentierte Entwurf folgt im Kern dem neuen Wehrdienstmodell, das Verteidigungsminister Boris Pistorius Mitte Juni im Rahmen seiner Kampagne für mehr „Kriegstüchtigkeit" vorgestellt hat. „Wehrerfassung" meint die Aufnahme aller 18-Jährigen in die Datenbanken der Bundeswehr.
Mit der „Wehrüberwachung" behalten die Streitkräfte einen Überblick über die Reserve – über alle, die jemals eine militärische Ausbildung erhalten haben: Ihre persönlichen Daten werden registriert, um sie bei Bedarf jederzeit einziehen zu können. Der Ausbau der Reserve ist ein weiteres zentrales Ziel Berlins. Deutschland brauche „nach Einschätzung der Bundeswehr und der NATO rund 200.000 Reservisten mehr", erklärt Pistorius. Der Neue Wehrdienst werde dazu „nicht reichen"; er sei nur der „Einstieg". Sein Ministerium plant für die Zeit nach der Bundestagswahl im kommenden Jahr eine Debatte über eine neue umfassende Wehrpflicht.
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