Die Bahn darf auch bei den Sparpreistickets Menschen nicht diskriminieren, die nicht online sind oder keine digitale Angabe machen wollen. Seit einem Jahr gibt es Sparpreise nicht mehr (anonym) am Automaten zu kaufen. Kauft man sie im Reisezentrum, muss man eine Mobilnummer oder eine E-Mailadresse angeben. Dagegen ist - nach sehr vielen Beschwerden - der hessische Datenschutzbeauftragte vorgegangen und hat die Bahn zum Einlenken gebracht. Ein Bahnsprecher sagte: „Wir werden unseren Verkaufsprozess für Sparpreistickets im Reisezentrum und DB Agenturen zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember ändern.“
Ab dann werde es möglich sein, beim Ticketkauf auf die Angabe einer Mailadresse zu verzichten. Schon vor einigen Monaten musste die Bahn ihr diskriminierendes Vorhaben aufgeben, die Bahncard nur noch für Smartphone-Inhaber und Nutzer der Datenkraken-App der Bahn verfügbar zu machen. Auch das Vorhaben gedruckte Ankunftspläne an Bahnhöfen durch QR-Codes für Smartphones zu ersetzen, musste aufgegeben werden.
Die deutsche Bundesregierung hat eine Digitalstrategie beschlossen, in der Freiwilligkeit keine und Datenschutz fast keine Rolle spielen. Wer sich für das Recht auf analoges Leben einsetzen möchte, kann folgende Petition unterzeichnen: Petition gegen Digitalzwang | Digitalcourage
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