«Containern» ist kein Verbrechen
«Das Mitnehmen weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern ist legitim. Industrie und Handel entsorgen ungestraft grosse Mengen geniessbarer Lebensmittel. Wegen 'Containerns' landen dagegen bedürftige Menschen und Aktivisten, die ein politisches Zeichen gegen die Wegwerfmentalität setzen wollen, vor Gericht. Das muss sich ändern», erklärt Karin Binder, Ernährungsexpertin der Fraktion «Die Linke». Binder weiter:
«Die Linke fordert die Bundesregierung auf, das ‹Containern› nach Lebensmitteln straffrei zu stellen. Bevor Container- und Mülltonnenabfall durch den Entsorgungsbetrieb übernommen wird, könnte er in Deutschland wie in anderen Ländern auch als abgetretenes Eigentum im Sinne einer herrenlosen Sache betrachtet werden. Der Handel sollte verpflichtet werden, einen ungehinderten Zugang zu nicht mehr verkaufsfähigen, aber noch geniessbaren Lebensmitteln sicherzustellen.»
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
http://www.karin-binder.de/?id=6289&tx_ttnews[tt_news]=9035
Mundraub als Straftatbestand gibt es in der Schweiz nicht und ist in Deutschland abgeschafft. Im alten Testament wurde er wie folgt geregelt (5. Buch Mose): «Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehest, so magst du Trauben essen nach deinem Willen, bis du satt bist, aber Du sollst nichts in Dein Gefäss tun.» (Wikipedia)
«Die Linke fordert die Bundesregierung auf, das ‹Containern› nach Lebensmitteln straffrei zu stellen. Bevor Container- und Mülltonnenabfall durch den Entsorgungsbetrieb übernommen wird, könnte er in Deutschland wie in anderen Ländern auch als abgetretenes Eigentum im Sinne einer herrenlosen Sache betrachtet werden. Der Handel sollte verpflichtet werden, einen ungehinderten Zugang zu nicht mehr verkaufsfähigen, aber noch geniessbaren Lebensmitteln sicherzustellen.»
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
http://www.karin-binder.de/?id=6289&tx_ttnews[tt_news]=9035
Mundraub als Straftatbestand gibt es in der Schweiz nicht und ist in Deutschland abgeschafft. Im alten Testament wurde er wie folgt geregelt (5. Buch Mose): «Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehest, so magst du Trauben essen nach deinem Willen, bis du satt bist, aber Du sollst nichts in Dein Gefäss tun.» (Wikipedia)
30. März 2012
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