VBR als Mittel des Ausgleichs

Das Verbandsbeschwerderecht soll durch eine FDP-Initiative (Abstimmung 30.11.08) massiv eingeschränkt werden. WWF-Vertreter argumentierten an der Delegiertenversammlung der FDP Schweiz dagegen.


Die Initiative zur faktischen Abschaffung des Beschwerderechts ist selbst innerhalb der FDP äusserst umstritten. Sie zielt auf die Umweltorganisationen, trifft jedoch Natur und Landschaft. Es gibt deshalb starke Kräfte in der FDP, welche die Initiative bekämpfen. Auch der WWF lehnt die FDP-Initiative ab, die am 30. November 2008 zur Volksabstimmung gelangt.

Vertreter der Umweltorganisationen – darunter auch Hans-Peter Fricker, der CEO des WWF Schweiz - haben die Delegierten der FDP in Olten empfangen und sie an die ökologische Verantwortung ihrer Partei erinnert. Mit schönem Erfolg: Ein Drittel der Delegierten folgte der Parteileitung nicht und sprach sich durch ein Nein zur Initiative oder durch Stimmenthaltung für mehr Natur- und Umweltschutz aus.

Für Hans-Peter Fricker, Geschäftsleiter des WWF Schweiz, ist das VBR als Mittel des Ausgleichs besonders wichtig: «Das Beschwerderecht bewahrt uns vor noch mehr Naturzerstörung.»

Dank VBR können Umweltorganisationen in ausgewählten Fällen prüfen lassen, ob Entscheide von Behörden den Gesetzesvorgaben entsprechen. Dabei beeinflusst das Beschwerderecht die Bautätigkeit in der Schweiz nicht. Innerhalb der Bauzone kommt es nur in Ausnahmefällen zu Einsprachen durch Umweltorganisationen – sehr oft, zu 99 Prozent, jedoch durch Private.

Das Verbandsbeschwerderecht wird nicht „überstrapaziert“, wie die Gegner behaupten. Verbandsbeschwerden machen knapp ein Prozent aller letztinstanzlichen Verfahren aus. Und die VBR-Erfolgsquote vor Bundesgericht ist mit 63 Prozent mehr als dreimal so hoch wie der Durchschnitt aller privaten Beschwerden mit 18,6 Prozent.



Mehr Informationen:

http://www.verbandsbeschwerde.ch/

http://wwf.ch/de/newsundservice/newsletter/fdp.cfm