EU-Regierungen wollen Kameras mit Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

Bald chinesische Verhältnisse? fragt Norbert Häring
Veröffentlicht: 10. Nov 2022 - Zuletzt Aktualisiert: 10. Nov 2022

Wenn es nach dem aktuellen Vorschlag des EU-Rats geht, soll die automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zulässig werden. Die vorgesehenen Bedingungen sind so leicht zu erfüllen, dass einer automatisierten biometrischen Totalüberwachung des öffentlichen Raums wie in China wenig entgegenstehen würde.

Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piraten), hat am 7.11. den geleakten Entwurf des EU-Rats einer Verordnung für den Einsatz künstlicher Intelligenz veröffentlicht. Deren Artikel 5 enthält Verbote bestimmter Praktiken und Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden.
Darin steht, dass der Einsatz automatisierter biometrischer Erkennungssysteme den Strafverfolgungsbehörden erlaubt ist, wenn er bei der Suche nach Straftätern oder Opfern von Straftaten hilft, oder bei der Abwehr von Gefahren, etwa der Terrorgefahr.

Patrick Breyer kommentiert den Verordnungsentwurf so:
„Dieser Vorschlag würde den permanenten und flächendeckenden Einsatz der Gesichtsüberwachung rechtfertigen, um nach Tausenden von ‘Opfern’, ‘Bedrohungen’ und Verdächtigen ‘schwerer Straftaten’ zu suchen, die immer zur Fahndung ausgeschrieben sind. Wir müssen eine dystopische Zukunft der biometrischen Massenüberwachung nach chinesischem Vorbild in Europa verhindern! Diese Technologie wird von autoritären Ländern wie Russland oder dem Iran missbraucht – wollen unsere Regierungen uns etwa in dieselbe Richtung führen?“


Laut einer repräsentativen Umfrage, die von YouGov in 10 EU-Ländern durchgeführt wurde, lehnt eine deutliche Mehrheit der Europäer:innen biometrische Massenüberwachung im öffentlichen Raum ab.