Öffentlichkeit erhält keinen Einblick in Unterlagen der Bundestagsverwaltung zu Parteifinanzen

Das Bundesverfassungsgericht avanciert zum Wächter der deutschen Vetternwirtschaft.
Veröffentlicht: 24. Nov 2022 - Zuletzt Aktualisiert: 24. Nov 2022

Der Beschluss ist kurz und schnörkellos: «Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. [...] Diese Entscheidung ist unanfechtbar.»  Mit der Nicht-Annahme der Verfassungsbeschwerde von abgeordnetenwatch.de habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Schlussstrich unter einen jahrelangen Rechtsstreit gezogen, so abgeordnetenwatch. «Dieser begann 2016 mit einer Klage gegen den Deutschen Bundestag auf Herausgabe von Unterlagen zu Parteifinanzen und endete nun in Karlsruhe». 

Die Entscheidung habe zur Konsequenz, dass die Öffentlichkeit kein Anrecht mehr auf Unterlagen der Bundestagsverwaltung zum Thema Parteienfinanzierung hat. «Dadurch lässt sich beispielsweise nicht nachvollziehen, ob und mit welcher Intensität die Verwaltung fragwürdigen Parteispenden nachgeht oder wie sie Verstöße von Parteien bewertet. 

beBemerkenswert ist dagegen, wer an der jetzigen Entscheidung des Gerichts zu den Parteifinanzen beteiligt war: Stephan Harbarth, Vorsitzender des Ersten Senats und Präsident des Bundesverfassungsgerichts, aber eben auch ein langjähriger Parteipolitiker. Zwischen 2009 und 2018 saß Harbarth für die CDU im Deutschen Bundestag, zuletzt war er stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion. 

An Harbarths Berufung zum Bundesverfassungsrichter hat es vielfach Kritik gegeben, unter anderem deshalb, weil er aus einem Parteiapparat stammte und weil er geschäftliche Beziehungen zu Großkonzernen unterhielt. Während seiner Zeit im Bundestag war Harbarth als Vorstandsmitglied und Anwalt für eine große Kanzlei tätig gewesen und hatte Mandanten wie Daimler und Südzucker bei Firmenübernahmen beraten. Für seine Nebentätigkeiten bei der Kanzlei SZA erhielt er allein zwischen 2013 und 2017 mindestens 1,5 Mio. Euro, ein vielfaches der Abgeordnetendiät».

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