Für Drohnenpiloten in der Schweiz gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Bestimmungen. Der sogenannte Gemischte Ausschuss des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Luftverkehr hat am 24. November die Übernahme der EU-Drohnenreglementierung beschlossen. Das berichtet das Fachportal Heise Online.
«Für unbemannte Luftfahrzeuge wie Drohnen, Modellflugzeuge und unbemannte Flugsysteme anderer Kategorien tritt der in der EU bereits geltende Rechtsrahmen nun also auch in der Schweiz bald in Kraft, teilte das schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am Freitag mit.», so Heise Online weiter
Neu ist auch: «Wer eine Drohne fliegen möchte, die über 250 Gramm wiegt, muss künftig eine Ausbildung absolvieren, abschließend eine Prüfung ablegen und das erlangte Zertifikat vorweisen können. Umfang und Format der Schulung hängen von der Unterkategorie ab, in welcher die Drohne fliegt».