Brüssel plant Beschlagnahmung russischer Gelder

Die Einrichtung eines Sondertribunals soll den völkerrechtlichen Weg dazu öffnen, schreibt das Schiller-Institut
Veröffentlicht: 7. Dec 2022 - Zuletzt Aktualisiert: 7. Dec 2022

Einige wichtige Stimmen in Europa, nicht zuletzt Militärexperten, mögen nach einem Ausweg aus dem Krieg der NATO gegen Rußland suchen, und sei es nur wegen des wirtschaftlichen Debakels in ihren Ländern.

Aber das gilt offensichtlich nicht für die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und ihre Leute, die auf eine Eskalation mit anderen Mitteln aus sind. Sie kündigte am 30.11. an, die EU bereite sich darauf vor, eingefrorene russische Gelder zu beschlagnahmen, um den „Wiederaufbau“ der Ukraine zu finanzieren. „Wir haben Mittel und Wege, Rußland zu zwingen, zu bezahlen“, drohte sie.

Dabei geht es nicht um substantielle Summen. Die EU hat rund 300 Mrd.€ an internationalen Reserven der russischen Zentralbank sowie weitere 20 Mrd. $ Vermögenswerte russischer Privatpersonen und Unternehmen blockiert. Von der Leyen zufolge könnten die EU und ihre Partner die Gelder kurzfristig verwalten und investieren und die Erlöse dann an die Ukraine weiterleiten.

Doch die Sache hat einen großen Haken: Das Völkerrecht verbietet strikt die Beschlagnahmung von Staatsvermögen. Bevor die EU-Staaten die Reserven der russischen Zentralbank beschlagnahmen könnten, müßten sie daher zunächst einen rechtlichen Rahmen schaffen, der eine Strafverfolgung zuläßt.

Dies wäre allerdings ein gefährlicher Präzedenzfall, der Staaten in aller Welt davor abschrecken würde, künftig noch Gelder in Europa zu investieren oder zu deponieren, weil sie jederzeit willkürlich beschlagnahmt werden könnten.

Dennoch schmieden die EU-Bürokraten jetzt solche Pläne, um Russen als „Kriegsverbrecher“ zu verfolgen. Brüssel schlägt einen von der UNO unterstützten Sondergerichtshof vor, der angebliche Kriegsverbrechen in der Ukraine untersuchen soll. Von der Leyen kündigte letzte Woche an, die EU wolle „größtmögliche internationale Unterstützung“ dafür mobilisieren.

Es ist sicher kein Zufall, daß die First Lady der Ukraine, Olena Selenska, zur gleichen Zeit in London war, um vor Unterhausmitgliedern zu sprechen. Sie sagte, neben dem militärischen Sieg „braucht die Ukraine Gerechtigkeit“ und forderte die Einrichtung eines „Tribunals im Stil von Nürnberg“.
Olena Selenska rief die Briten auf, Vorreiter der Kampagne für strafrechtliche Verfolgung ranghoher russischer Vertreter zu werden.

Zweifellos sollten Kriegsverbrechen immer bestraft werden. Aber man fragt sich, warum von der Leyen und andere Eurokraten nie die zahlreichen Greueltaten anprangerten, die in den letzten Jahrzehnten von NATO-Ländern, allen voran den Anglo-Amerikanern, unter dem Vorwand der „Verteidigung westlicher Werte“ im Irak, in Syrien, im Jemen usw. begangen wurden. Aber nach ihrer Logik gibt es eben „gute“ und „böse“ Kriegsverbrechen...


Der Text stammt mit Zustimmung des Verlags aus dem (kostenpflichtigen) Newsletter des Schiller-Instituts.