«Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat nicht schuldhaft gegen Bestimmungen des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) verstossen. Zu diesem Schluss kommt die Administrativuntersuchung des Verteidigungsdepartements» Das berichtet Nau.ch. Die Untersuchung des ehemaligen Bundesrichters Niklaus Oberholzer zeige, «dass der Bereich Cyber NDB die fernmelderechtliche Dimension der Datenbeschaffung und -bearbeitung nicht erkannt hat, wie es am Montag in Bern an einer Medienkonferenz bei der Präsentation des Berichtes hiess.» Und weiter:
«Die Mitarbeitenden seien davon ausgegangen, dass der NDB berechtigt sei, von jeder Person Meldungen entgegenzunehmen, solange die Auskunft freiwillig erfolge, was jedoch nicht der Fall sei. Insgesamt seien die Erwartungen an das Ressort Cyber NDB hoch».
Unsere Meinung: Dass der NDB die Gesetze der Schweiz weder kennt, noch versteht, ist absolut unglaubwürdig. Dass die Administrativuntersuchung des Verteidigungsdepartements jedoch genau das suggerieren will, ist befremdlich — und ein Armutszeugnis für die Demokratie.