Zensurvorlage zurückgezogen

Konzert von Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters in München darf trotz Vorwürfen von Antisemitismus und Putin-Nähe stattfinden, schreibt Nick Brauns
Veröffentlicht: 22. Mar 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 22. Mar 2023

Der Musiker Roger Waters darf am 21. Mai in der Münchner Olympiahalle auftreten. Eine Kündigung der Halle sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, musste der Stadtrat am Mittwoch in einem Beschluss eingestehen. Sowohl die Stadtratskoalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen als auch die CSU-Opposition unterstellt dem Mitbegründer der Rockformation Pink Floyd aufgrund seiner Unterstützung der Israel-Boykottkampagne BDS, die sich für die Rechte der Palästinenser einsetzt, ein Antisemit zu sein. Angekreidet wird ihm zudem, dass er bei seinen Bühnenshows Luftballons in Schweineform aufsteigen lässt, auf denen – neben anderen religiösen, weltanschaulichen und kommerziellen Symbolen – manchmal auch ein Davidstern abgebildet ist.

Da sich der Musiker nicht nur gegen den russischen Einmarsch in der Ukraine positioniert hat, sondern auch «Provokationen» der NATO und der ukrainischen Regierung mitverantwortlich für den Krieg macht, wird ihm zudem das Verbreiten von «Verschwörungsmythen» unterstellt.

Vor der Vollversammlung des Stadtrates, in der zunächst über eine CSU-Beschlussvorlage zur Kündigung des Vertrages zwischen der städtischen Betreibergesellschaft der Olympiahalle und dem Konzertveranstalter abgestimmt werden sollte, hatte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) die Regierung von Oberbayern um eine juristische Einschätzung gebeten. Diese dem bayerischen Innenministerium unterstellte Mittelbehörde für den Regierungsbezirk Oberbayern hat daraufhin deutlich gemacht, dass eine Hallenkündigung nicht zulässig sei.