Nun ist es amtlich: Sucharit Bhakdi ist kein Volksverhetzer

Vor dem Amtsgericht Plön hat am Dienstag einer der bekanntesten Gegner der Corona-Massnahmen vor Gericht einen Freispruch erwirkt. Er wurde beschuldigt, den Holocaust verharmlost zu haben.
Veröffentlicht: 24. May 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 24. May 2023

Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hatte dem Mediziner, Mikrobiologen und Autoren Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Vor dem Amtsgericht Plön wurde Bhakdi, einer der bekanntesten Impfgegner, aber freigesprochen.

Am späten Nachmittag, neun Stunden nach Beginn der Verhandlung, fiel das Urteil: Der Vorsitzende Richter sah die Tatvorwürfe als nicht hinreichend begründet an. Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Woche Zeit, Antrag auf Revision zu stellen.

Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 90 Euro, also etwas mehr als 16.000 Euro. Die Verteidigung Bhakdis bezeichnete die Klage als böswillig und plädierte für einen Freispruch ihres Mandanten. Sie begründete die Forderung damit, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Vorwürfe nur behauptet, aber nicht bewiesen habe. Zudem habe die zuständige Staatsanwaltschaft das ursprüngliche Verfahren nach gründlicher Prüfung eingestellt, so die Verteidigung weiter.

Bhakdi wurde vorgeworfen, im April 2021 in einem im Internet veröffentlichten Interview zum Hass gegen in Deutschland lebende Jüdinnen und Juden aufgestachelt zu haben. Das soll im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen über die Impfpolitik Israels geschehen sein. Laut dem Richter sei nicht auszuschliessen, dass Bhakdi nur die Regierung und ihre politischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Politik gemeint habe.

Ausserdem hatte Bhakdi laut Anklage bei einer Rede im September 2021 in Kiel die Zulassung von Covid-Impfstoffen in Verbindung mit einem «Endziel» gebracht und von einem zweiten Holocaust gesprochen. Die Generalstaatsanwaltschaft sah dadurch das Schicksal von Jüdinnen und Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost. Auch in diesem Punkt wurde Bhakdi freigesprochen: Der Vergleich zwischen dem Holocaust und einer Impfpflicht sei nicht akzeptabel, aber nicht jeder Vergleich sei Volksverhetzung, heißt es in der Begründung des Urteils.

Bereits kurz nach Beginn wurde der Prozess unterbrochen: Der Anwalt des Angeklagten beantragte, dass die Anklage nicht verlesen werden sollte. Seiner Ansicht nach wurde unzureichend ermittelt und die Beweismittel nicht ausreichend geprüft. Die zuständige Staatsanwaltschaft widersprach den Vorwürfen. Das Gericht unterbrach den Prozess nach dem Antrag der Verteidigung zur Beratung - anschließend wurde die Anklage aber verlesen.