Auch private Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich sollen künftig dazu verpflichtet werden, Freitodbegleitungen zuzulassen. Wie das Initiativkomitee «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» am Freitag mitteilte, hat es eine kantonale Volksinitiative dazu lanciert. Das berichtet Watson.
Die Initiative soll einen «per Zufallsmehr» im vergangenen Oktober getroffenen Entscheid des Kantonsrats korrigieren. Mit 81 zu 80 Stimmen entschied das Parlament damals, eine entsprechende Verpflichtung für alle Alters- und Pflegeheime wieder zu streichen.
Aktuell gilt, dass lediglich Heime, die von einer Gemeinde betrieben werden, Freitodbegleitungen ermöglichen müssen. Private Heime oder Auftragsnehmer von Gemeinden dürfen dies ablehnen.
Bewohnerinnen und Bewohner dieser Heime, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten, müssen dies also ausserhalb des Heims tun. Die Initiative soll sicherstellen, dass Menschen, die selbstbestimmt sterben wollen, ihr Zuhause dazu nicht mehr verlassen müssen.