UBS muss für die Verlustgarantie des Staates zahlen

Für die Übernahme der Credit Suisse bekommt die UBS eine Garantie des Bundes. Nun wurden die Details bekannt gegeben.
Veröffentlicht: 9. Jun 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 9. Jun 2023

Der Vertrag des Bundes mit der UBS für eine Verlustgarantie im Zusammenhang mit der Notrettung der CS steht. Die Garantie wird auf 9 Milliarden Franken begrenzt, die ersten fünf Milliarden Verlust trägt die UBS.

Sollten die Verluste den kumulierten Betrag von 14 Milliarden Franken übersteigen, muss die UBS wohl zahlen. Genauer gesagt sollen dann neue Verhandlungen aufgenommen werden – aber jede weitere Bundesgarantie bedarf der Zustimmung des Parlaments, wo die Lust auf weitere Staatshilfen begrenzt ist. Das gesamte Portfolio, für das der Staat die Garantie spricht, ist dem Vernehmen nach 40 Milliarden Franken schwer.

Die Eckpunkte der Vereinbarung waren bekannt, neu ist die Information, dass die UBS für die Staatsgarantie zahlen muss. Diese Kosten setzen sich aus drei Teilen zusammen: Erstens wird eine Vertragsabschlussgebühr fällig in der Höhe von 40 Millionen Franken. Hinzu kommt eine jährliche Aufrechterhaltungsgebühr von 0,4 Prozent auf die Garantiesumme von 9 Milliarden, das entspricht 36 Millionen Franken pro Jahr. Diese Jahresgebühr dient dazu, die Beratungskosten des Bundes zu decken, schreibt das Finanzdepartement.

Die dritte Kostenkomponente ist eine Risikoprämie: Je höher die Verluste aus der Abwicklung des Portfolios ausfallen, umso höher wird diese Gebühr. Diese Risikoprämie beträgt zwischen 0 und 4 Prozent auf die Garantiesumme von 9 Milliarden Franken in Abhängigkeit der bereits realisierten und noch zu erwartenden Verluste. Sprich, diese Gebühr kann auf bis zu 360 Millionen Franken steigen.