Trump wegen Spionage angeklagt, ohne ein Spion zu sein

Die Anklage gegen den ehemaligen US-Präsidenten basiert auf einem skurrilen Gesetz des Jahres 1917 und wird von der US-Regierung gerne auch gegen Whistleblower eingesetzt.
Veröffentlicht: 15. Jun 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 15. Jun 2023

Der ehemalige US-Präsident ist kein Spion: Weder hat er Geheimnisverrat begangen, noch hat er ausländischen Mächten Informationen zukommen lassen, welche die nationale Sicherheit der USA gefährdet hätten. Trotzdem lauten die gegen ihn erhobenen Anklagepunkte auf Spionage. Das berichtet die BBC.

So heisst es im Bericht der BBC:

«Das Spionagegesetz wurde 1917 vom Kongress verabschiedet, zwei Monate nach dem Eintritt der USA in den Ersten Weltkrieg. Das Gesetz stellt im Grossen und Ganzen den falschen Umgang mit Regierungsunterlagen im Zusammenhang mit der nationalen Verteidigung der USA unter Strafe. Es wird nicht unbedingt zur Bestrafung von Spionen verwendet, die den USA schaden wollen, und wurde in den letzten Jahren häufiger zur Bestrafung von Whistleblowern eingesetzt, die Regierungsgeheimnisse an Journalisten weitergaben.

Herr Trump, dessen Präsidentschaft am 20. Januar 2020 endet, durfte nach seinem Ausscheiden aus dem Amt keine Verschlusssachen als Privatperson besitzen, geschweige denn an einem nicht genehmigten Ort».

Anmerkung der Redaktion: Die US-Regierung bedient sich somit der juristischen Trickkiste, die auch Julian Assange im Falle der Auslieferung an die USA insgesamt 175 Jahre Gefängnis einbringen würde.