War die Einschränkung von Facebook und Co rechtens?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet heute, ob das Bundeskartellamt dem Facebook-Konzern (heute Meta) die Zusammenführung der Nutzerdaten der Plattformen Facebook, WhatsApp und Instagram verbieten durfte, schreibt Bernd Weißbrod
Veröffentlicht: 4. Jul 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 4. Jul 2023

Die Bonner Behörde hatte eine entsprechende Verfügung im Februar 2019 erlassen. Danach dürfen WhatsApp und Instagram ihre Daten zwar weiter sammeln, eine Verknüpfung mit der Facebook-Plattform ist aber nur mit Zustimmung der Nutzer zulässig.

Hierzu hatte im September 2022 ein richterlicher Rechtsgutachter des EuGH erklärt, dass sogenannte Wettbewerbsbehörden – im vorliegenden Fall das Bundeskartellamt – auch den Datenschutz berücksichtigen dürfen, wenn sie dabei in enger Abstimmung mit der zuständigen Datenschutzbehörde handeln. Für sein Urteil ist der EuGH nicht an diese Einschätzung gebunden.