Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet heute, ob das Bundeskartellamt dem Facebook-Konzern (heute Meta) die Zusammenführung der Nutzerdaten der Plattformen Facebook, WhatsApp und Instagram verbieten durfte, schreibt Bernd Weißbrod
Die Bonner Behörde hatte eine entsprechende Verfügung im Februar 2019 erlassen. Danach dürfen WhatsApp und Instagram ihre Daten zwar weiter sammeln, eine Verknüpfung mit der Facebook-Plattform ist aber nur mit Zustimmung der Nutzer zulässig.
Hierzu hatte im September 2022 ein richterlicher Rechtsgutachter des EuGH erklärt, dass sogenannte Wettbewerbsbehörden – im vorliegenden Fall das Bundeskartellamt – auch den Datenschutz berücksichtigen dürfen, wenn sie dabei in enger Abstimmung mit der zuständigen Datenschutzbehörde handeln. Für sein Urteil ist der EuGH nicht an diese Einschätzung gebunden.