Das Berner Zwangsmassnahmengericht verhindert Auswertung von Bersets Coronaleaks

Angeblich Verstoss gegen journalistischen Quellenschutz
Veröffentlicht: 11. Jun 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 11. Jun 2024

Zwischen März 2020 und Mai 2022 herrschte ein reger Mail- und Telefonverkehr zwischen dem Gesundheitsdepartement, damals unter der Führung des Bundesrats Alain Berset (SP), und dem Konzernchef des Verlagshauses Ringier Marc Walder. Walder wurde regelmässig mit geheimen Informationen versorgt und stimmte die amtlich gesteuerte Berichterstattung mit den anderen grossen Medienhäusern (Tamedia, SRF, NZZ, CH-Media) ab. So wurde eine Vorabinformation und Gleichschaltung der Presse während der Corona-Zeit erreicht.

Die beschlagnahmten Mails und Telefonprotokolle dürfen jedoch laut dem Berner Zwangsmassnahmengericht im Verfahren gegen Bersets Propaganda-Netzwerk nicht verwendet werden. Die Auswertung der Kommunikation zwischen dem Chef des Verlagshauses Ringier und dem ehemaligen Kommunikationschef des früheren Bundesrats Alain Berset, Peter Lauener, sei rechtswidrig und verstosse gegen den Quellenschutz. «Das Redaktionsgeheimnis erleichtert den Zugang der Medienschaffenden zu Informationen, welche ihnen erst erlauben, die Wächterfunktion der Medien wahrzunehmen.» Weltwoche-Redakteur Alex Baur zweifelt: „Ein zwischen Bundesbeamten und Medienbaronen konzertierter Gleichschaltungs- und Propaganda-Feldzug unter dem Titel von «Medienfreiheit», «Wächterfunktion» und «Transparenz»? 


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