Das Urteil stand wohl vorher fest
Der Bundesrat darf auch in Zukunft Pandemiemassnahmen ohne wissenschaftlich fundierte Grundlage anordnen und falsche Behauptungen über die Wirkung von Impfstoffen aufstellen. Das Bundesgericht hat gestern eine Staatshaftungsklage von rund 11’000 Klägerinnen und Klägern abgewiesen.
Die im Verein «Wir Menschen» organisierten Klägerinnen und Kläger verlangten die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Pandemiemassnahmen und eine symbolische Entschädigung von je einem Franken. Der Auftritt der beklagten Eidgenossenschaft, vertreten durch einen Suppleanten des Rechtsdienstes des Eidgenössischen Finanzdepartements, machte deutlich, dass bereits im Vorfeld keine Zweifel am Ausgang des Verfahrens bestanden.
Im Kern drehte sich der Prozess um das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismässigkeit, das insbesondere bei einschneidenden Massnahmen zum Tragen kommt. Die Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Gerald Brei, stützten sich in ihrer Argumentation auf die Tatsache, dass das SARS-CoV-2-Virus nie isoliert wurde, dass die Koch’schen Postulate nicht erfüllt waren und dass seine tatsächliche Gefährlichkeit nie experimentell und nachprüfbar nachgewiesen wurde, wie es der wissenschaftliche Standard eigentlich verlangt.
Brei wandte sich mit konkreten Fragen zur Gefährlichkeit des Virus an das Bundesamt für Gesundheit, erhielt aber keine Antwort. Auch die Einsicht in die bundesrätlichen Protokolle zur Sache aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes wurde ihm verwehrt. Dieses gelte nur für die Verwaltung, nicht aber für den Bundesrat. Es dränge sich der Verdacht auf, dass der Bundesrat nicht in der Lage sei, die notwendigen Beweise vorzulegen, sagte Brei in seinem Plädoyer. Und:
«Der Verweis auf die WHO ersetzt nicht den Nachweis», sagte Brei. Der Bundesrat hätte die Empfehlungen der WHO prüfen müssen, anstatt ihnen «blind zu folgen». Schließlich könne die WHO (derzeit) keine rechtsverbindlichen Anordnungen treffen, sonst hätte der Bundesrat Maßnahmen gegen die Affenpocken ergreifen müssen.
Eine zweite Argumentationslinie der Beschwerde betraf die Überlastung des Gesundheitswesens, die vom Bundesrat immer wieder als Begründung für Massnahmen wie Lockdowns, Mundschutz, Home-Office-Pflicht etc. angeführt wurde. Eine Überbelegung der Spitäler war, von einzelnen kurzfristigen Ausnahmen abgesehen, zu keinem Zeitpunkt gegeben. Im Gegenteil: Während der Pandemie seien Intensivbetten abgebaut worden, so Brei, der die Überlastung des Gesundheitswesens als Schutzbehauptung bezeichnete.
Ein wesentlicher Pfeiler der Pandemie-Massnahmen betraf die Durchimpfung, bei der durch die Zertifikatspflicht für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen ein indirekter Impfzwang geschaffen wurde. In diesem Zusammenhang behauptete der damalige Gesundheitsminister Alain Berset wiederholt – und offenbar wider besseres Wissen -, die Impfung schütze vor Übertragung. Dabei war die Impfung gegen Übertragung gar nicht zugelassen, wie im Plädoyer betont wurde.
Der beklagte Bund hatte dem wenig entgegenzusetzen – oder hielt es nicht für nötig. Ihr Vertreter vom Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartements wiederholte im Wesentlichen, der Bundesrat habe «nach bestem Wissen und Gewissen» gehandelt. Zudem erfordere die Staatshaftung ein «unentschuldbares Verschulden», eine bisher unbekannte Rechtsauffassung. Nach geltender Rechtsprechung haftet der Staat auch dann, wenn ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursacht.
Nach gut halbstündiger Beratung fällte das Bundesgericht sein Urteil und wies die Klage ab. In der einsilbigen Begründung sagte die Vorsitzende, das eine der Voraussetzungen für die Feststellung der Widerrechtlichkeit nicht erfüllt sei. Mehr wird man dann in der ausstehenden schriftlichen Begründung erfahren.
Rechtsanwalt Philipp Kruse, der selber zahlreiche Corona-Prozesse für Geschädigte geführt hat, war als Prozessbeobachter im Saal. Er lobte das detaillierte Plädoyer der Kläger, stellte aber auch fest, dass die Gegenseite kein einziges Argument entkräften konnte, ja, nicht einmal den Versuch dazu unternommen hat. Das Urteil und die äusserst knappe mündliche Begründung bezeichnet Kruse als «kalte Ohrfeige» für die Kläger. So umfassend seien die rechtlichen Aspekte der Covid-19-Krise noch nie einem Gericht vorgelegt worden. Das Bundesgericht habe der Würdigung der Rechtsverhältnisse die Tür zugeschlagen.
Franz Stadelmann, Initiant der Klage, ist vom Verdikt nicht enttäuscht. Es entspreche dem, was man in letzter Zeit immer wieder erleben musste und kommt zum Schluss:
Wo die Politik über der Wahrheitsfindung steht, ist die Grenze zur Diktatur längst überschritten.
Das Bundesgericht hätte ein historisches Urteil fällen und die erheblichen Zweifel an den wissenschaftlichen Grundlagen der Pandemie anerkennen können. Es hätte die vielen Widersprüche und offensichtlichen Falschaussagen der Gesundheitsbehörden, die sich wie ein selbstherrlicher Chefarzt der Schweiz aufführten, juristisch prüfen und den Klägerinnen und Klägern und damit der ganzen pandemiegeplagten Schweiz symbolisch Genugtuung verschaffen können.
Es war absehbar, dass das Bundesgericht das schlechte Gewissen und das lückenhafte Wissen des Bundesrates sanktionieren würde. Die Vertreter des beklagten Bundes vertrauten darauf, mit minimalem Prozessaufwand zu ihrem Recht zu kommen. Während die Klageschrift fast hundert Seiten und ein Vielfaches an Beweismitteln umfasste, ging der Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartements in seiner Klageantwort auf nur fünf Seiten nur sehr summarisch auf die Argumente ein. Und während die Replik des Vereins «Wir Menschen» 20 Seiten umfasste, verzichtete die Beklagte gar auf eine Duplik. Am Ausgang des Verfahrens bestand offensichtlich nicht der geringste Zweifel.
Erstaunlich war die spärliche Präsenz der 11’000 Klägerinnen und Kläger, von denen gerade mal 20 den Weg nach Lausanne gefunden hatten. Nun gut, die Pandemie ist vorbei und vergessen. Aber es war ein grundsätzlicher Prozess vor dem höchsten Gericht, dem der grösste Gerichtssaal zur Verfügung stand. Vier Fünftel davon blieben leer.
Etwas leer ist auch das Gefühl, in einem Staat zu leben, dessen höchstes Gericht soeben das Verhältnismässigkeitsprinzip über Bord geworfen und dem Bundesrat einen Freipass ausgestellt hat, die Grundrechte bei nächster Gelegenheit ohne gerichtliche Schranken weiter einzuschränken. Wer einmal die Grundrechte verletzt hat, dem traut man nicht, auch wenn er schöne Worte spricht.
Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 29.8.2024: Staatshaftungsklage wegen Corona-Massnahmen des Bundesrates abgewiesen
Medienmitteilung des Vereins «Wir Menschen: «Ein politisches Urteil des Bundesgerichts». 29.8.2024
SRF/Tagesschau: Bundesgericht: Kein Schadenersatz wegen Corona-Massnahmen. 29.8.2024
NZZ: Bundesgericht weist Haftungsklage von Corona-Leugnern gegen den Bund ab. 29.8.2024
Swissinfo/Keystone/SDA: Bundesgericht sieht keine Widerrechtlichkeit bei Corona-Massnahmen. 29.8.2024
Zürichsee-Zeitung: Querdenker fallen vor Bundesgericht durch. 29.8.2024
nau: Bundesgericht bestätigt die Rechtmässigkeit der Corona-Massnahmen. 29.8.2024
Der gesamte Schriftverkehr zum Prozess wird nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung an dieser Stelle veröffentlicht
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Christoph Pfluger
Christoph Pfluger ist seit 1992 der Herausgeber des Zeitpunkt. "Als Herausgeber einer Zeitschrift, deren Abobeitrag von den Leserinnen und Lesern frei bestimmt wird, erfahre ich täglich die Kraft der Selbstbestimmung. Und als Journalist, der visionären Projekten und mutigen Menschen nachspürt weiss ich: Es gibt viel mehr positive Kräfte im Land als uns die Massenmedien glauben lassen".
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