Österreich: Der elektronische Impfpass vor dem Verfassungsgerichtshof

Gesundheitsdaten gehören nicht in staatliche Hände ohne Einverständnis der Bürger
Veröffentlicht: 13. Nov 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 13. Nov 2024

Mit 30. September 2024 wurde in Österreich der elektronische Impfpass, e-Impfpass, flächendeckend eingeführt. Man kann sich davon bisher nicht abmelden. Kritiker befürchten, dass der e-Impfpass die Sicherheit von sensiblen medizinischen Daten nicht gewährleistet und letztlich auch zur umfassenden digitalen Überwachung genutzt werden könnte. Jetzt wird der eImpfpass deshalb ein Fall für den österreichischen Verfassungsgerichtshof. Die Partei Menschen, Freiheit, Grundrechte (MFG) hat als erste politische Kraft einen entsprechenden Antrag am obersten Gerichtshof eingebracht. Ziel ist eine Opt-Out-Regelung, so dass sich jeder von der digitalen Impferfassung abmelden kann. 

Die MFG fordert:«Nur wer sich aktiv für die Teilnahme am eImpfpass entscheidet, sollte seine Daten speichern lassen müssen. Alles andere ist ein klarer Angriff auf die persönliche Freiheit. Gesundheitsdaten gehören nicht in staatliche Hände ohne ausdrückliches Einverständnis der Bürger!» «Mit der Einbringung unseres Individualantrags setzen wir ein Zeichen gegen staatliche Überwachung und Bevormundung und für die Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger», sagt der MFG-Parteichef Joachim Aigner. 


Lesen Sie im Zeitpunkt auch:

Digitaler «Corona-Pass» als weltweiter Standard