Jeder kann der Einrichtung einer solchen Akte widersprechen
Der deutschlandweit geplante Starttermin für die elektronische Patientenakte (ePA) ab dem 15. Februar 2025 kann voraussichtlch nicht eingehalten werden. Auf X.com informierte das Bundesgesundheitsministerium: „Sobald die Qualität in den Modellregionen stimmt, werden alle Ärzt*innen bundesweit verpflichtet, die #epa zu nutzen. Dies wird frühestens ab Mitte Februar 2025 der Fall sein.“
Wer nicht möchte, dass potentielle Arbeitgeber, Vermieter und vor allem Versicherer kritische Informationen über den persönlichen Gesundheitszustand erhalten, sollte der ePA-Einrichtung bei der eigenen Krankenkasse widersprechen (Opt-put).
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