Die Grenzen der Freiwilligkeit

Die Koalition Recht ohne Grenzen fordert verbindliche Regeln für Konzerne

Verantwortung für Umwelt und Menschenrechte lässt sich meist nicht delegieren, weder an Firmen noch an Nichtregierungsorganisationen. Ein Beispiel: Der Rohstoffkonzern «Glencore» mit Sitz in Zug betreibt eine Kupfermine in Sambia, deren Schwefeldioxid-Emissionen bis zum Vierzigfachen über dem Richtwert der Weltgesundheitsorganisation liegen. Atemwegserkrankungen sind in dieser Gegend weit verbreitet, die Sterberaten überdurchschnittlich hoch. Der Fall zeigt: Es gibt auch Schweizer Unternehmen, die in grossem Stil Menschenrechte verletzen und die Umwelt schädigen – meistens im Ausland. Die Koalition «Recht ohne Grenzen» (mit über fünfzig namhaften NGOs) engagiert sich deshalb dafür, dass die Schweiz verbindliche Regeln für Konzerne einführt. Denn Menschenrechte und Umweltschutz müssen auch für Unternehmen gelten – und einklagbar sein.

Die Reaktion der offiziellen Schweiz auf beide Forderungen fällt bisher lauwarm aus. Die Politik will Unternehmen in ihrem freiwilligen Engagement für Menschenrechte und Umweltschutz unterstützen, lehnt aber regulatorische Eingriffe ab. In der Folge bleiben freiwillige Initiativen meist zahnlos und beliebig. Wirkliche Veränderung bringen nur klare Vereinbarungen und Ziele, eine Neuausrichtung der Geschäftspraxis, transparente Berichterstattung, sowie unabhängige Kontrollen. Einigen wenigen Firmen gelingt dies, die grosse Mehrheit jedoch bleibt passiv und profitiert von menschenrechtswidrigen Geschäften.
Die Schweiz ist Sitz zahlreicher international tätiger Unternehmen. Sie trägt damit eine hohe Verantwortung. Deshalb würde es ihr in den Augen von  «Recht ohne Grenzen» gut anstehen, eine klare Grundlage zu schaffen, die den Unternehmen wenigstens Mindeststandards vorschreibt. Und zwar rechtlich verbindlich!  
www.rechtohnegrenzen.ch
17. November 2014
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