Nanopartikel in Lebensmitteln als Grossversuch?
Wenn sich EU-Institutionen nicht einigen können, wie sie Nanotechnologien in Lebensmitteln regulieren wollen, heißt das nicht etwa, dass deren Anwendung dann verboten ist. Es heißt, dass bis auf weiteres keine Regeln existieren, keine Kennzeichnung erfolgen muss und VerbraucherInnen unzureichend geschützt sind, kritisiert der BUND das Scheitern der Verhandlungen zu "Novel Food".
Am 29. März sind die Verhandlungen zur Neuordnung der Novel-Food-Verordnung zwischen Europäischem Parlament, EU-Ministerrat und Kommission nach rund drei Jahren endgültig gescheitert. Das heißt, dass die Anwendung von riskanten Technologien in Lebensmitteln noch auf Jahre unzureichend reguliert bleiben wird, kritisierte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Die neue Novel-Food-Verordnung sollte erstmals auch explizit die Anwendung der Nanotechnologie in der Lebensmittelproduktion erfassen. Nanomaterialien hätten demnach erst nach einem Zulassungsverfahren vermarktet werden dürfen. Auf Drängen des EU-Parlaments hatte man sich in den Verhandlungen zudem bereits auf eine Kennzeichnungspflicht geeinigt. Nano-Inhaltsstoffe von Lebensmitteln hätten danach zukünftig im Zutatenverzeichnis mit dem Zusatz "nano" gekennzeichnet werden müssen. Auch diese Kennzeichnung wird es nun vorerst nicht geben.
Dazu Jurek Vengels, Nano-Experte beim BUND: "Der Ministerrat hat die Verhandlungen um die Novel-Food-Verordnung gegen die Wand gefahren. Die Verbraucher müssen nun weiter befürchten, dass Lebensmittel unzureichend getestete Nanomaterialien enthalten. Da es nun auch weiterhin keine Kennzeichnungspflicht geben wird, haben Konsumenten nicht einmal die Chance, entsprechende Produkte zu erkennen und selbst zu entscheiden, ob sie diese kaufen möchten."
Nanomaterialien werden in Lebensmitteln bereits als Rieselhilfen beispielsweise in Salz oder Brühe oder zur Verkapselung von Wirkstoffen wie Konservierungsmitteln, Farbstoffen und Nährstoffen verwendet. Mögliche Risiken bei Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt sind laut BUND bisher kaum erforscht.
Mit dem Scheitern der Verhandlungen behält nun vorerst die alte Novel-Food-Verordnung aus dem Jahre 1997 ihre Gültigkeit. Diese macht keinerlei Vorgaben zur Anwendung der Nanotechnologie. Erst ein neues Gesetzgebungsverfahren, das erneut mehrere Jahre in Anspruch nehmen dürfte, kann nun noch eine Neuordnung der Novel-Food-Verordnung bringen.
Weitere Infos: www.bund.net/nano
Am 29. März sind die Verhandlungen zur Neuordnung der Novel-Food-Verordnung zwischen Europäischem Parlament, EU-Ministerrat und Kommission nach rund drei Jahren endgültig gescheitert. Das heißt, dass die Anwendung von riskanten Technologien in Lebensmitteln noch auf Jahre unzureichend reguliert bleiben wird, kritisierte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Die neue Novel-Food-Verordnung sollte erstmals auch explizit die Anwendung der Nanotechnologie in der Lebensmittelproduktion erfassen. Nanomaterialien hätten demnach erst nach einem Zulassungsverfahren vermarktet werden dürfen. Auf Drängen des EU-Parlaments hatte man sich in den Verhandlungen zudem bereits auf eine Kennzeichnungspflicht geeinigt. Nano-Inhaltsstoffe von Lebensmitteln hätten danach zukünftig im Zutatenverzeichnis mit dem Zusatz "nano" gekennzeichnet werden müssen. Auch diese Kennzeichnung wird es nun vorerst nicht geben.
Dazu Jurek Vengels, Nano-Experte beim BUND: "Der Ministerrat hat die Verhandlungen um die Novel-Food-Verordnung gegen die Wand gefahren. Die Verbraucher müssen nun weiter befürchten, dass Lebensmittel unzureichend getestete Nanomaterialien enthalten. Da es nun auch weiterhin keine Kennzeichnungspflicht geben wird, haben Konsumenten nicht einmal die Chance, entsprechende Produkte zu erkennen und selbst zu entscheiden, ob sie diese kaufen möchten."
Nanomaterialien werden in Lebensmitteln bereits als Rieselhilfen beispielsweise in Salz oder Brühe oder zur Verkapselung von Wirkstoffen wie Konservierungsmitteln, Farbstoffen und Nährstoffen verwendet. Mögliche Risiken bei Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt sind laut BUND bisher kaum erforscht.
Mit dem Scheitern der Verhandlungen behält nun vorerst die alte Novel-Food-Verordnung aus dem Jahre 1997 ihre Gültigkeit. Diese macht keinerlei Vorgaben zur Anwendung der Nanotechnologie. Erst ein neues Gesetzgebungsverfahren, das erneut mehrere Jahre in Anspruch nehmen dürfte, kann nun noch eine Neuordnung der Novel-Food-Verordnung bringen.
Weitere Infos: www.bund.net/nano
04. April 2011
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