Warum dürfen sich die Mächtigen über das Kriegsmaterialgesetz hinwegsetzen?

Die Nato hat jetzt auch Häfen in Libyen bombardiert, «um die Zivilbevölkerung und die Nato-Streifkräfte im Meer zu schützen», wie es heisst. Opfer des Bürgerkrieges in Libyen ist vor allem die Zivilbevölkerung, auch durch die schon zwei Monate dauernden Bombardierungen der Nato und der Golfstaaten. Das Ziel dieser Bombardements soll sein, laut UNO-Resolution, Zivilisten zu schützen. Das gewöhnliche Volk in Tripolis kann vor den Bomben und Raketen die zu ihrem Schutz zum Einsatz kommen kaum ins Ausland flüchten, wie Angehörige des Ghadhafi Clans.
 Die Schweiz beteiligt sich logistisch an diesem Krieg in Libyen in dem erlaubt wird Rüstungsgüter für diesen Einsatz der Nato durch die Schweiz zu transportieren. Zudem gehen die Kriegsmaterialexporte an Nato-Staaten und in das Pulverfass des Nahen Ostens wie gewohnt weiter, trotz den Volksaufständen, trotz dem Krieg in Afghanistan und Pakistan. Laut der Kriegsmaterialverordnung dürften Ländern die «in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt» sind jedoch kein Kriegsmaterial geliefert werden. (Art. 5.2 der Kriegsmaterialverordnung) Die Schweiz, die sich so stark für das humanitäre Völkerrecht engagiert, müsste beim Export von Kriegsmaterial wenigstens ihre eigenen Gesetze einhalten, das heisst Staaten die Kriege führen und die Menschenrechte mit den Füssen treten keine Waffen liefern. Warum dürfen die Mächtigen der Schweiz sich über das Kriegsmaterialgesetz und die Kriegsmaterialverordnung hinwegsetzen? 
24. Mai 2011
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