Aufruf zum Völkermord ist strafbar – und Beihilfe?
Die Rechtskommission des Ständerates will Menschen rückwirkend betrafen können, die im Ausland zum Völkermord aufrufen.Müsste man nicht auch die Leute zur Rechenschaft ziehen die Milosevic, Saddam Hussein und anderen mit ihren Waffenlieferungen ermöglicht haben Völkermorde in Gang zu setzen? Zum Beispiel: Der Krieg der Saddam Hussein gegen den Iran begonnen hat war ein Völkermord. Er hat etwa einer Million Menschen das Leben gekostet. Auch die furchtbaren Giftgasbombardierungen des irakischen Regimes waren Völkermord. Ein niederländisches Gericht ist schon mit gutem Beispiel vorangegangen, indem es einen Niederländer, der dem Regime Saddam Husseins Kriegsmaterial (Chemikalien für Giftgas) lieferte, wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen zu 15 Jahren Haft verurteilt hat.
Sowohl dem Iran als auch dem Irak wurden von der Schweiz Pilatus Flugzeuge geliefert, obwohl es kein Geheimnis war welche fürchterlichen Regime in diesen beiden Staaten damals wüteten. Die irakische Luftwaffe setzte am 16. März 1988 für Giftgaseinsätze in Halabja Propellerflugzeuge ein, auch Pilatus-Flugzeuge aus Stans in der Innerschweiz. Der Einsatz in Halabja kostete etwa 5‘000 Menschen das Leben und tausende wurde verletzt. (*)
Wie in den Niederlanden müssten die Verantwortlichen für diese Flugzeugexporte an das Saddam Regime zur Verantwortung gezogen werden, wie in Holland der Lieferant von Giftgas. Die Lieferanten machen sich nämlich nach Artikel 25 des Schweizerischen Strafgesetzbuches der Beihilfe zu Verbrechen schuldig, wenn sie beim Export mit dem möglichen (und in der Folge auch erfolgten) kriegsverbrecherischen Einsatz der Flugzeuge rechneten und ihn in Kauf nahmen, was in Ermangelung eines Geständnisses allenfalls aus den Umständen geschlossen werden kann. Da es sich beim Giftgasangriff auf Halabja um ein Offizialdelikt handelt, müssen die Bundesbehörden ein entsprechendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren veranlassen und nötigenfalls von den sich offiziell zu den Menschenrechten bekennenden Parteien dazu gezwungen werden. Diese Verbrechen sind, laut Artikel 75 bis des Strafgesetzbuches, sogar unverjährbar.
H. Frei
(*) Siehe auch Tribune de Genève 14.9.92: Un pilote kurde de Saddam dénonce l'utilisation des Pilatus.
Nach der Aussenhandelsstatistik lieferte die Firma Pilatus in Stans dem Irak in den achtziger Jahren 53 PC-7 und 22 PC-9 Flugzeuge, neben den kleineren Bravo Maschinen der Flug- und Fahrzeugwerke Altenrhein. (siehe auch das Buch „L'affaire Pilatus, les milieux engagés et la Suisse officielle face aux exportations d'armes (1978-1985), par Jean-Marie Pellaux, Université de Fribourg)
Sowohl dem Iran als auch dem Irak wurden von der Schweiz Pilatus Flugzeuge geliefert, obwohl es kein Geheimnis war welche fürchterlichen Regime in diesen beiden Staaten damals wüteten. Die irakische Luftwaffe setzte am 16. März 1988 für Giftgaseinsätze in Halabja Propellerflugzeuge ein, auch Pilatus-Flugzeuge aus Stans in der Innerschweiz. Der Einsatz in Halabja kostete etwa 5‘000 Menschen das Leben und tausende wurde verletzt. (*)
Wie in den Niederlanden müssten die Verantwortlichen für diese Flugzeugexporte an das Saddam Regime zur Verantwortung gezogen werden, wie in Holland der Lieferant von Giftgas. Die Lieferanten machen sich nämlich nach Artikel 25 des Schweizerischen Strafgesetzbuches der Beihilfe zu Verbrechen schuldig, wenn sie beim Export mit dem möglichen (und in der Folge auch erfolgten) kriegsverbrecherischen Einsatz der Flugzeuge rechneten und ihn in Kauf nahmen, was in Ermangelung eines Geständnisses allenfalls aus den Umständen geschlossen werden kann. Da es sich beim Giftgasangriff auf Halabja um ein Offizialdelikt handelt, müssen die Bundesbehörden ein entsprechendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren veranlassen und nötigenfalls von den sich offiziell zu den Menschenrechten bekennenden Parteien dazu gezwungen werden. Diese Verbrechen sind, laut Artikel 75 bis des Strafgesetzbuches, sogar unverjährbar.
H. Frei
(*) Siehe auch Tribune de Genève 14.9.92: Un pilote kurde de Saddam dénonce l'utilisation des Pilatus.
Nach der Aussenhandelsstatistik lieferte die Firma Pilatus in Stans dem Irak in den achtziger Jahren 53 PC-7 und 22 PC-9 Flugzeuge, neben den kleineren Bravo Maschinen der Flug- und Fahrzeugwerke Altenrhein. (siehe auch das Buch „L'affaire Pilatus, les milieux engagés et la Suisse officielle face aux exportations d'armes (1978-1985), par Jean-Marie Pellaux, Université de Fribourg)
19. Februar 2010
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