Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Justizminister Georg Eisenreich halten eine Rückzahlung von Corona-Bussgeldern bei Verstössen gegen die Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 unter bestimmten Voraussetzungen für möglich. Das teilte die Bayerische Staatsregierung mit, wie Disparum21 berichtet. Holetschek und Eisenreich informierten demnach bereits am Mittwoch in München dass in «Fällen, in denen das mit dem Bussgeld geahndete Verhalten nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht hätte untersagt werden dürfen», grundsätzlich ein Bussgeld zurückgezahlt werden sollte, «wenn die Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Antrag stellen. In dieser Haltung herrscht Konsens in der Staatsregierung.»
Unsere Meinung: Dass die Staatsregierung quasi offiziell zugibt, gegen geltendes Recht verstossen zu haben, zeugt von der Inkompetenz der Politik. Kritiker dieser Politik wurden noch vor einem Jahr diffamiert und beleidigt.