Damit sollen unter anderem die Selbstbestimmung von unterstützungsbedürftigen Personen gestärkt und die Qualität der rechtlichen Betreuung verbessert werden. Das berichtet das Ärzteblatt. «Ein Kerngedanke des ab Januar geltenden neuen Betreuungsgesetzes ist: Unterstützen vor Vertreten. Das heisst, Betreuerinnen und Betreuer sollen künftig noch deutlicher als bisher die gesetzliche Vorgabe erhalten, Betreute darin zu unterstützen, ihre Rechte (wieder) selbst geltend zu machen, statt sie rechtlich zu vertreten. Die Möglichkeit, die von ihnen betreuten Personen zu vertreten, bleibt im Außenverhältnis zwar bestehen. Im Innenverhältnis sind sie aber an die strikte Vorgabe gebunden, nur bei Erforderlichkeit davon Gebrauch zu machen.
In Gerichts- und Verwaltungsverfahren bedeutet das beispielsweise, dass künftig die Betreuerbestellung – wie auch im sonstigen Rechtsverkehr – keinen Einfluss auf die Geschäfts- und damit die Prozess- und Verfahrensfähigkeit der betreuten Person hat. »