Es war das erste Mal, dass sich das oberste deutsche Verwaltungsgericht mit den Coronaregeln auseinandergesetzt hat. Die Urteile dürften richtungsweisend für weitere anhängige Fälle sein. Die Bundesrichter hatten Klagen gegen die Regelungen auf dem Tisch, die Sachsen und Bayern im März und April 2020 erlassen hatten. Bei der sächsischen Verordnung ging es um Kontaktbeschränkungen sowie die Schliessung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Regeln in der Vorinstanz bestätigt. In dem bayerischen Fall stand die strikte Ausgangssperre auf dem Prüfstand, die ein Verlassen der Wohnung nur «aus triftigen Gründen» erlaubt hatte. In der Vorinstanz hatte der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass diese Regelung unverhältnismässig gewesen sei. Die Bundesverwaltungsrichter bestätigten beide Male die Vorinstanz und wiesen die Revisionen gegen diese Entscheidungen zurück.
Bundesgericht: Corona-Ausgangssperre in Bayern war unverhältnismässig
Die sächsischen Kontaktbeschränkungen in der Frühphase der Coronapandemie sind rechtmässig gewesen, die in Bayern damals verhängte strenge Ausgangssperre jedoch nicht, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag.
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