Bundesverfassungsgericht zwingt Steuerzahlern Beteiligung an 800 Milliarden Euro Schulden auf
Mit mehreren Hundert Milliarden Euro aus gemeinsamen Schulden will die EU nach der Pandemie 'durchstarten' — Deutschlands Bürger müssen nun dafür blechen.

Es ist nicht die erste umstrittene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:  Deutschland darf sich am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen. «Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen jenes Gesetz zurück, mit dem der Bundestag im vergangenen Jahr einer deutschen Beteiligung zustimmte», berichtet die Welt.

Das Aufbauprogramm mit dem Namen 'Next Generation EU' solle den EU-Staaten helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür macht die EU-Kommission erstmals im großen Stil Schulden. Es geht um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018. Berücksichtigt man die Inflation, sind das inzwischen mehr als 800 Milliarden Euro. Einen Teil des Geldes bekommen die Länder als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, den Rest als Darlehen. Ende 2058 sollen die Schulden spätestens beglichen sein.

Die Verfassungsrichterinnen und -richter hatten im April 2021 die deutsche Beteiligung im Eilverfahren ermöglicht.

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