Die beiden Argumente, mit denen der Bundesrat das Revisionsprojekt begründet, sind aus Sicht von CIVIVA nicht haltbar. Es gibt schlichtweg keinen Änderungsbedarf. Für CIVIVA ist die Argumentation des Bundesrates, es gäbe durch den Tatbeweis eine freie Wahl zwischen Militär und Zivildienst, fadenscheinig. Denn der Tatbeweis ist verfassungskonform und bietet keine freie Wahl – und zwar unabhängig von der Anzahl Zulassungen zum Zivildienst.
Insbesondere ist die Aussage des Bundesrates, dass es Gesuchsteller mit «zweckfremden Motiven» gebe, d. h. solche ohne Gewissenskonflikte, nicht korrekt. 2012 schrieb der Bundesrat dazu: «Wer diesen Vorwurf erhebt, lehnt das Funktionsprinzip der Tatbeweislösung an sich ab.» Dazu sagt Priska Seiler Graf, Nationalrätin und Co-Präsidentin von CIVIVA: «Es ist nicht akzeptabel, dass der Bundesrat versucht, den bewährten und verfassungsmässigen Tatbeweis ohne jede materielle Grundlage zu schwächen, um Handlungsbedarf zu suggerieren!».
Informationen zum schweizerischen Zivildienstverband CIVIVA finden Sie unter: www.zivildienst.ch