Deutsches Whist­le­b­lo­wing-Gesetz kurz vor der Abstim­mung
Anonymen Hinweisen muss in Zukunft nachgegangen werden — nur Geheimdienstmitarbeiter dürfen keine Whistleblower sein

«Neu im Entwurf vorgesehen sind nun Meldekanäle für anonyme Hinweise, die intern und extern eingerichtet werden müssen: 'Dafür sind Meldekanäle vorzuhalten, welche die anonyme Kontaktaufnahme und die für die hinweisgebende Person anonyme Kommunikation zwischen hinweisgebender Person und interner Meldestelle ermöglichen', heisst es in dem Entwurf». Das berichtet LTO. «Er sieht nun auch eine Pflicht zur Bearbeitung der anonymen Hinweise vor. Die bisherige Entwurfsversion hatte anonyme Hinweise nur nachrangig behandelt und keine Pflicht zu entsprechenden anonymen Briefkästen enthalten.

Geschützt werden sollen nun auch Tierärztinnen und Tierärzte, die auf Tierschutzverstöße in Landwirtschaftsbetrieben aufmerksam werden. 'Tierärzte können hier einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Verstößen gegen Vorschriften zur Tiergesundheit und zum Tierschutz leisten', heisst es in den Entwurf. Weiter ausgenommen vom Schutz des Gesetzes bleiben Hinweise aus dem Bereich der Geheimdienste.

Mit einer weiteren Änderung im System der Entschädigungen sollen auch Rufschäden als immaterielle Schäden ersetzt werden können. Die Regelung greift, wenn Arbeitgeber den Ruf ihrer Hinweisgeber schädigen.»

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