Die «Vergesellschaftung» der Berliner Immobilienbestände grosser Wohnungsunternehmen ist rechtlich möglich. Dies ist die Quintessenz einer Expertenkommission, die am Mittwoch ihren Schlussbericht zu dieser Frage vorgelegt hat. Im Roten Rathaus in Berlin übergab die Vorsitzende der 13-köpfigen Kommission, die einstige SPD-Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin, den 154-seitigen Bericht an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU), und den Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD).
Ausgangspunkt ist ein Volksentscheid vom September 2021, in dem rund 58 Prozent der teilnehmenden Berliner Bürger für eine solche Vergesellschaftung gestimmt hatten. Laut den Initianten von «Deutsche Wohnen & Co enteignen» soll diese für alle privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen mit einem Berliner Bestand von mindestens 3000 Wohnungen gelten. Betroffen wäre unter anderem der inzwischen von Vonovia übernommene Konzern Deutsche Wohnen. Erklärtes Ziel ist es, die Wohnungen in eine Anstalt öffentlichen Rechts einzubringen und ihre Mieten zu senken sowie dauerhaft «bezahlbar» zu halten.