Ecuador entkriminalisiert Sterbehilfe
In einer ausserordentlichen Sitzung hat der Oberste Gerichtshof von Ecuador mit sieben zu zwei Stimmen entschieden, die Sterbehilfe unter bestimmen Bedingungen zu entkriminalisieren.
Das berichtet Amerika21. Sie soll dann zulässig sein, wenn die Sterbehilfe von einem Arzt vorgenommen wird, die betroffene Person nach ihrer eindeutigen und informierten Zustimmung diese beantragt (oder das durch eine:n Vertreter:in tut, falls sie selbst nicht dazu in der Lage ist) und an einer schweren und unheilbaren Krankheit oder Verletzung leidet.
Die Richter:innen fordern die Nationale Menschenrechtsinstitution (Defensoría del Pueblo) dazu auf, innerhalb der nächsten sechs Monate einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Anschließend hat dann das Parlament ein Jahr Zeit, ihn zu diskutieren und zu verabschieden.
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