Erneute Abstimmung zur allgemeinen Volksinitiative
Nicht immer werden Volksentscheide ausgeführt: Mit 70.4 Prozent haben 2003 Schweizer Stimmberechtigte die Vorlage zur «allgemeinen Volksinitiative» angenommen. Sie sollte dem Volk einen direkteren Zugriff auf die Gesetze ermöglichen. Nun bringt das Parlament die Vorlage in diesem Herbst nochmals zur Abstimmung, weil es sich bis heute nicht über die Durchführung einigen konnte.
Heute können Schweizer Bürgerinnen und Bürger durch Initiativen Änderungen oder Ergänzungen der Verfassung erwirken, nicht von Gesetzen. Die allgemeine Volksinitiative würde genau dies erlauben: Eine Einführung, Änderung oder Abschaffung von Gesetzesartikeln durch allgemein formulierte Anliegen.
Nicht immer sei es sinnvoll, Initiativen direkt auf der Verfassungsebene einzubringen, finden die Befürworter der ursprünglichen Initiative.
Doch das Parlament will das Volksrecht wieder streichen – es sei nicht umsetzbar.
Weitere Informationen: http://www.vimentis.ch/d/publikation/156/Abstimmung
Heute können Schweizer Bürgerinnen und Bürger durch Initiativen Änderungen oder Ergänzungen der Verfassung erwirken, nicht von Gesetzen. Die allgemeine Volksinitiative würde genau dies erlauben: Eine Einführung, Änderung oder Abschaffung von Gesetzesartikeln durch allgemein formulierte Anliegen.
Nicht immer sei es sinnvoll, Initiativen direkt auf der Verfassungsebene einzubringen, finden die Befürworter der ursprünglichen Initiative.
Doch das Parlament will das Volksrecht wieder streichen – es sei nicht umsetzbar.
Weitere Informationen: http://www.vimentis.ch/d/publikation/156/Abstimmung
15. August 2009
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