Es gibt keinen strafrechtlichen Freipass für Kriegsmaterialexporte

Bundesrätin Doris Leuthard meinte, die Feststellung der 70 Rechtsgelehrten, die Schweiz dürfe kein Kriegsmaterial an die USA und Deutschland liefern, an Staaten die im Irak, in Pakistan und in Afghanistan Krieg führen sei Abstimmungspropaganda. Ein rechtlicher Aspekt in dieser Frage sollte auch diskutiert werden: Die Berner Juristen Christoph Bürki und Reto Locher haben nämlich in den letzten Jahren wiederholt auf die strafrechtlichen Aspekte von Kriegsmaterialexporten hingewiesen. Diese Aspekte sollten Bundesräte, Juristen wie Moritz Leuenberger, Micheline Calmy Rey, Eveline Widmer-Schlumpf und Doris Leuthard nicht einfach ignorieren.

Einen strafrechtlichen Freipass für die Tätigkeit von Rüstungsfabrikanten mit ihren Komplizen in der Politik, für Bundesräte, gibt es nicht, auch für sie ist Artikel 25 des Schweizerischen Strafgesetzbuches gültig, also die Delikte wie Beihilfe zum Mord, vorsätzliche Tötung, schwere Köperverletzung und schwere Sachbeschädigung. Gehilfe bei solchen Straftaten ist derjenige welcher „zu einem Verbrechen oder zu einem Vergehen vorsätzliche Hilfe leistet“, wer also auch „vorsätzlich in untergeordneter Stellung die Vorsatztat eines andern fördert“. Diese Verbrechen sind, laut Artikel 75 bis des Strafgesetzbuches, sogar unverjährbar. Von 1975-2008 exportierte die Schweiz für 12,7 Milliarden Franken Kriegsmaterial, laut der offiziellen Statistik des Bundes, neben den Waffenfinanzierungsgeschäften von Schweizer Banken, neben den Waffendeals die über die Schweiz abgewickelt wurden. Die von 1975-2008 ausgeführten Rüstungsgüter wurden zu einem grossen Teil in Spannungsgebiete geliefert und an Staaten die Kriege führten. Waffen verkaufte unser Land auch an Regimes die foltern liessen und in Länder in denen die Menschen im Elend leben und hungerten. Diese Exporte waren ein Verbrechen, sie fallen unter Artikel 25 des Strafgesetzbuches, sind ein Offizialdelikt, das geahndet werden müsste.


Die Schweizer Kriegsmateriallieferungen an die USA, an Deutschland, Pakistan, Saudi-Arabien und Nato Staaten die im Irak, in Afghanistan und in Pakistan Krieg führen verletzen auch krass das Kriegsmaterialgesetz, die Kriegsmaterialverordnung und den neutralen Status der Schweiz. Die Arbeit des Komitees vom Internationalen Kreuz und der Flüchtlingshilfe der UNO in Genf wird ständig sabotiert durch helvetische Rüstungsexporte an Staaten die Kriege führen in denen das Rote Kreuz und UNO Organisationen Hilfe leisten.


Unwidersprochen von den Medien blieben die Verlautbarungen von Bundesrätin Doris Leuthard in Sachen Arbeitsplätzen. Sie behauptete unter anderem keck, ein Verbot von Kriegsmaterialexporten gefährde Arbeitsplätze. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Indem die Schweiz Konflikte und Kriege in aller Welt mit Rüstungsexporten anheizt, gehen in der Schweiz viele Aufträge in der Wirtschaft verloren. Die Länder die durch Kriege zerstört werden, fallen als Kunden für uns aus. Die Mittel die für die Militärapparate vergeudet werden, fehlen dann in diesen Ländern für den Kauf von zivilen Produkten, von Kraftwerkanlagen, Uhren, Medikamenten usw. Investitionen in zivilen Bereichen in der Schweiz würden ein Mehrfaches an Arbeitsplätzen schaffen, als die Investitionen in die Rüstungsindustrie. Die heutige weltweite Wirtschaftskrise wurde nicht zuletzt durch die riesigen Ausgaben für die Aufrüstung der USA und von vielen anderen Staaten verursacht. Wie seinerzeit die Sowjetunion haben sich viele Staaten kaputt gerüstet. In der Zeitung lesen wir hingegen, der kleine Mann in den USA habe für sein Häuschen unbedacht zu hohe Hypotheken aufgenommen, das sei eine der Hauptgründe für den Absturz der Wirtschaft und der Banken.

Weitere Infos: www.kriegsmaterial.ch

Kriegsmaterialexporte als steter Skandalherd:
http://www.swissinfo.ch/ger/swissinfo.html?siteSect=43&sid=11346325&ty=st
14. Oktober 2009
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