EU erlaubt seit Januar pulverisierte Insekten in Lebensmitteln
So dürfen 100 Gramm einer «Fleischalternative» bis zu fünf Gramm Insekten beinhalten.
Seit Anfang 2023 erlaubt die EU die Beimischung von Hausgrillen und Getreideschimmelkäfern in Lebensmitteln. Sie dürfen jetzt eingefroren, getrocknet und zu Pulver verarbeitet in zahlreichen Lebensmitteln enthalten sein, unter anderem in Brot und Teigwaren, Nudeln, Pizzas, Keksen, Kartoffelerzeugnissen, bierähnlichen Getränken, Suppen, Schokolade, Ölsaaten und Fleischalternativen. So dürfen 100 Gramm einer «Fleischalternative» ab sofort bis zu fünf Gramm Insekten beinhalten. Was als scheinbare Lösung für Ernährungs- und Umweltprobleme verkauft wird, hat Tücken.
Quelle(n)