Europäisches Parlament schlägt vor, «Ökozid» ins EU-Recht aufzunehmen
Aufnahme von Umweltverbrechen in die Richtlinie der Europäischen Union über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Nach einem historischen einstimmigen Votum des Rechtsausschusses hat das Europäische Parlament seine Unterstützung für die Aufnahme des Begriffs «Ökozid» in die überarbeitete EU-Richtlinie über Umweltverbrechen bekannt gegeben. Er hat dafür gestimmt, dass die schwersten Umweltverbrechen – allgemein als Ökozid bekannt – im Rahmen des EU-Rechts verurteilt werden sollen.
Auch das Europäische Parlament hat auf seiner monatlichen Plenarsitzung offiziell erklärt, dass es die Aufnahme von Umweltverbrechen in die überarbeitete Richtlinie der Europäischen Union über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt unterstützt.
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