Für ein Verbot der furchtbaren Streubomben, auch in der Schweiz

Heute, am Tag der Menschenrechte, erinnerte das Kindehilfswerk UNICEF daran, dass die Schweiz das Streubombenabkommen zwar unterschrieben , aber noch nicht ratifiziert hat. Streubomben oder Cluster Munition kommen als Artilleriegranate oder als Fliegerbombe zum Einsatz. Riesige Flächen werden dabei vermint. Nur mit einer Artilleriegranate kann auf einem Grundstück, das so gross ist wie mehrere Fussballfelder, alles Leben vernichtet werden. Diese Flächen sind dann nach Ende des Krieges nicht mehr zugänglich und landwirtschaftlich nicht mehr nutzbar. Beim Einsatz von Streumunition kommen laut Handicap International oft zu 98 Prozent Zivilpersonen ums Leben, sehr oft Kinder. Noch heute sterben in Vietnam, in Laos, in Südostasien, Menschen an Sprengkörpern aus Clusterbomben, die in den 70er Jahren abgeworfen wurden. „Blindgänger“ von Streubomben haben die gleichen schrecklichen Auswirkungen wie Minen. (www.streubomben.ch) In den Arsenalen der Artillerie der Schweiz lagern noch 200‘000 solcher Streubomben-Kanistergeschosse. Mit diesen Sprengköpern könnte man einen grossen Teil der landwirtschaftlich genutzten Flächen der Schweiz verminen, und damit unbrauchbar machen.

 
Schweizer Banken, wie die Grossbanken Crédit Suisse und die UBS, machen Geschäfte mit Firmen, die an der Herstellung von Streubomben beteiligt sind. Die Crédit Suisse soll 437 Millionen Dollar und die UBS rund 465 Millionen in diese Deals investiert haben. - Zu erinnern ist: Die UBS wurde kürzlich mit Steuermilliarden vor dem Konkurs gerettet. - Weltweit fliessen gegenwärtig rund 20 Milliarden Dollar in die Produktion von Streubomben, wie Ueli Anken, Sprecher der Schweizer Sektion von Handicap International, kürzlich an einer Medienkonferenz in Zürich sagte.

 
Die Schweiz hat im vergangenen Dezember in Oslo zu den Erstunterzeichnern des Vertrages zum Verbot von Streubomben gehört, hat aber das Abkommen, wie oben schon erwähnt, noch nicht ratifiziert. Dieser sieht ein Verbot des Einsatzes, der Produktion, der Lagerung und der Weitergabe von Streubomben vor. Dies bedeutet aber auch, dass Jede Art der Finanzierung verboten werden müsste, auch durch Schweizer Banken.
11. Dezember 2009
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