Ankleben oder anketten an Objekten und an andere Menschen wird zur Straftat, indem die Definition von „illegalem Protest“ ausgeweitet wurde.
Das trifft zuerst die Klimakleber, könnte aber in Zukunft auch gegen soziale Bewegungen von unten verwendet werden. Durch die neue Verordnung hat die Polizei etwa auch das Recht bekommen, Demozüge, die sich nach eigenem Ermessen zu langsam bewegen, zu untersagen. Das ist schon nicht mehr nur auf Klimaaktivisten gerichtet.