Gut zu wissen: Kunden in Deutschland steht billige Strom-Grundversorgung zu
Um ihre höhere Beschaffungskosten weitergeben zu können, haben viele Versorger Neukundentarife in der Ersatzversorgung eingeführt — das ist illegal
Die Gesetzeslage ist glasklar: Stromkunden, die ihren bisherigen Energievertrag bei einem überregionalen Versorger kündigen (mussten) und keinen neuen Sondervertrag abschliessen, fallen automatisch in den Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorgers. «Dabei ist es völlig egal, ob die Kündigung am Ende der Vertragslaufzeit ausgesprochen oder das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung in Anspruch genommen wurde», betont agrarheute. In der Praxis allerdings würden Stromkunden von ihrem Grundversorger in die Ersatzversorgung eingestuft, um teurere Preise bezahlen zu müssen. Genau das aber sei illegal und könne notfalls per Gerichtsbeschluss korrigiert werden.