Fünf überraschende Erkenntnisse zum Ukraine-Krieg
Ich wollte den Ukraine-Krieg verstehen und begab ich mich auf eine Wahrheitssuche. Daraus entstand das Buch «Wahrheitssuche zum Ukraine-Krieg – Um was es wirklich geht».
Auf 600 Seiten werden die Hintergründe dieses Krieges geschildert. Dabei hielt ich mich an belegte Tatsachen. Diese zeigen oft das Gegenteil von dem, was uns Regierungen und Mainstream-Medien sagen. Ich fasse hier fünf der vielen Untersuchungsergebnisse zusammen. Im Buch werden die Umstände genauer geschildert und belegt.
1. Man kann eher von einer Annexion der Krim durch die Ukraine sprechen als von einer durch Russland.
Durch die ständige Wiederholung in den Medien denken viele, dass Russland 2014 die Halbinsel Krim im Schwarzen Meer annektiert habe. Doch die historische Betrachtung zeigt, dass die Krim nie zur Ukraine gehören wollte und gegen ihren Willen von der Ukraine einverleibt wurde.
Schon Monate vor der Gründung der Ukraine votierte die Krimbevölkerung im Januar 1991 in einem Referendum zu 93 Prozent für die Selbständigkeit der Krim und die Zugehörigkeit zu einer neuen Union mit Russland. Die Gründung der Ukraine fand dann am 1. Dezember 1991 in einem Referendum statt. Die autonome Region Krim hatte dabei eigentlich das gesetzlich verankerte Recht selbst über die Zugehörigkeit zur Ukraine oder zu Russland zu entscheiden - doch die Ukraine verweigerte der Krim ihr Recht auf souveräne Entscheidung. Damit fand eine «juristische Annexion» statt.
Gegen diese Annexion durch die Ukraine wehrte sich die Krimbevölkerung. Im Mai 1992 erklärte das Krim-Parlament die Republik Krim für unabhängig von der Ukraine, verabschiedete eine eigene Verfassung und setzte ein Unabhängigkeitsreferendum an.
Auf Druck Kiews und aufgrund von Versprechen Kiews für Hoheitsrechte der Krim innerhalb der Ukraine wurde das Referendum ausgesetzt. Im Januar 1994 wählte die Bevölkerung der Krim einen eigenen Präsidenten. Dessen Wahlversprechen war die Einheit mit Russland. Im April 1994 fand das Unabhängigkeitsreferendum dann doch statt, und mit 80 Prozent Mehrheit beschlossen die Krimbewohner die Unabhängigkeit der Krim von der Ukraine.
Daraufhin wurde die Kiewer Regierung brutal, sie entzog der Krim alle bisherigen Hoheitsrechte und enthob den Krim-Präsidenten unter Einsatz militärischer Spezialeinheiten seines Amtes. Das war ein gewaltsamer Putsch. Nach der «juristischen Annexion» von 1991 entspricht dieses Vorgehen von 1994 einer «militärischen Annexion».
Aufgrund dieser Vorgeschichte ist es verständlich, dass sich die Krim-Bevölkerung nach dem Maidan-Putsch im März 2014 in einem Referendum nochmal von der Ukraine trennte und sich Russland anschloss. Erst dieses dritte Referendum führte zur erwünschten Trennung von der Ukraine. Was aber die Menschen auf der Krim denken und wollen, wird von der westlichen Kriegspropaganda konsequent verschwiegen und missachtet.
2. Die Krim ist mit dem Referendum im März 2014 völkerrechtskonform Teil der Russischen Föderation geworden.
Schon im Dezember 2013, kurz nach Beginn der Maidan-Proteste, riefen die Abgeordneten des Krim-Parlaments zur Unterstützung auf gegen «die gewaltsame Maidanisierung staatsfeindlicher und krimfeindlicher Kräfte», deren Willen man sich nie aufzwingen lassen werde. Solche Aufrufe gab es in der ganzen südöstlichen Ukraine. Sie fanden überall mehr als 80 Prozent Zustimmung in den regionalen Parlamenten.
Unmittelbar nach dem Maidan-Putsch führte die Krim ein Referendum durch, an dem 83 Prozent der Stimmberechtigten teilnahmen. Von ihnen stimmten 97,5 Prozent für den Beitritt zu Russland. Daraufhin rief das Krim-Parlament einstimmig die Unabhängigkeit der Krim aus und stellte den Antrag auf Aufnahme in die Russische Föderation.
Eine solche Unabhängigkeitserklärung eines Landesteiles ist unter den Bedingungen, die die Krim erfüllte, völkerrechtlich vorgesehen und legitim. Nach dem Völkerrecht war die Krim durch einen demokratischen Selbstbestimmungsakt berechtigt, Teil eines anderen Landes zu werden. Dieses Völkerrechtsprinzip der Sezession bekräftigte der Internationale Gerichtshof in Den Haag am Beispiel der Abspaltung des Kosovos.
Umfragen westlicher Meinungsforscherinstitute unter den Krimbewohnern im Juni 2014 und im Februar 2015 bestätigten das Abstimmungsergebnis des Referendums.
Von Russland eingeladene OSZE-Wahlbeobachter lehnten die Beobachtung des Referendums ab, weil sie dem keine Legitimität geben wollten. Dennoch kamen 135 Wahlbeobachter aus 23 Ländern. Diese stellten keine Verstösse gegen eine freie Wahl fest.
Aber die westlichen Staaten missachteten den demokratischen Willen der Krim-Bevölkerung und das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Stattdessen bestraften die NATO-Regierungen die Krim und Russland mit Sanktionen und verlangten von der Kiewer Regierung die Krim militärisch zu erobern und finanzierten den Ukraine-Krieg.
3. Der Maidan-Putsch 2014 hat Anführer faschistischer Gruppen in Kiew an die Macht gebracht.
Auf dem Maidan-Platz in Kiew demonstrierten im Winter 2013/14 Bürgerinnen und Bürger, die für eine Assoziation der Ukraine mit der EU und gegen den amtierenden Präsidenten Janukowytsch waren. In den südöstlichen Gebieten der Ukraine fanden hingegen viele Anti-Maidan Demonstrationen statt. Das Abkommen mit der EU hätte eine Abspaltung von Russland bedeutet. Das spaltete das Land.
Die Proteste auf dem Maidan wurden zunehmend von rechtsradikalen Organisationen dominiert. Sie und deren Anführer stehen in ungebrochener Tradition mit dem Fanatismus der Deutschen SS und der ukrainischen Nationalisten unter Führung von Stepan Bandera, die während des Zweiten Weltkrieges Massenmorde an Juden und Polen durchführten. Man kann sie ohne Umschweife Faschisten nennen.
Sie eskalierten die Maidan-Proteste, verhinderten eine friedliche Lösung, setzten den gewaltsamen und verfassungswidrigen Regierungssturz durch und besetzten die Schlüsselpositionen in der verfassungswidrig neu gebildeten Regierung. Sie wurden von den USA massiv unterstützt, weil man von ihnen erwarten konnte, dass sie die Ukraine in einen Krieg gegen Russland ziehen.
Im April 2014 starteten sie den Militäreinsatz gegen die Föderalisten im Osten des Landes. Das führte zu acht Jahren Krieg im Donbass. Liest man Aussagen dieser Leute gegen die Bevölkerung im Osten der Ukraine und gegen Russland, so findet man reines rassistisches Nazitum. Die ukrainischen Nationalisten fordern ein ethnisch gesäubertes Land und ein Verbot der russischen Sprache, obwohl dies die Muttersprache von 30 Prozent der Ukrainer ist.
Diese Forderungen wurden Allgemeingut in der ukrainischen Politik. Das Sprachenverbot wurde von Kiew schrittweise umgesetzt und am 15. Mai 2019 mit einem Gesetz besiegelt, das die russische Sprache aus dem öffentlichen Raum verdrängte. Inzwischen sind in der Ukraine die oppositionellen Parteien verboten, alle Medien gleichgeschaltet und Kritiker im Gefängnis. Wenn die westlichen Regierungen und Mainstream-Medien dieser Ukraine zujubeln, jubeln sie Faschismus und Rassismus zu und bezeichnen das als «Europäische Werte».
4. Die Ukraine hat einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg durchgeführt. Nicht Russland.
Auch wer sich moderat zum Ukraine-Krieg äussern will, von dem wird das Bekenntnis verlangt, dass Russland einen «völkerrechtswidrigen Angriffskrieg» durchgeführt habe. Das hat aber nicht Russland, sondern die Ukraine.
Während der Maidan-Proteste 2013/14 fanden Anti-Maidan-Demonstrationen in den östlichen Gebieten der Ukraine statt. Als durch den gewaltsamen Putsch die Anführer nationalistischer Gruppierungen die neue Regierung bildeten, forderten die Menschen in den östlichen Gebieten mehr Autonomie von Kiew. Kiew antwortete mit Panzern, Bomben und Soldaten.
Von den Soldaten wollten aber viele nicht auf ihre Landsleute schiessen und liefen zu ihnen über. Die rechtsradikalen Regimenter hingegen, die SS-Abzeichen tragen, kämpften skrupellos gegen die ethnisch russischen Ukrainer im Osten.
Die wiederum organisierten sich in Milizen zu ihrer Verteidigung. Die Regionen Luhansk und Donezk im Donbass erklärten sich im Mai 2014 in Referenden für unabhängige Republiken. Völkerrechtlich ist das legitim. Völkerrechtlich ist die Eigenstaatlichkeit aus dem Willen der Bevölkerung gültig auch ohne Anerkennung anderer Staaten.
Seit 2014 fand also laut UN-Charta ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg der Ukraine gegen die Republiken Luhansk und Donezk statt.
Russland anerkannte die Donbass-Republiken nicht als eigenständige Staaten, weil es den Konflikt nicht eskalieren wollte und auf die Einlösung des Minsker Abkommens hoffte. Russland wollte, dass die Donbass-Regionen weiterhin zur Ukraine gehören und gemäss des Willens der Bevölkerung einen Autonomiestatus in der Ukraine bekommen wie beispielsweise Süd-Tirol in Italien.
Als die russische Regierung erkannte, dass das Minsker-Abkommen ein Betrug war, bei dem es nur darum ging, Zeit zu gewinnen, um die Ukraine kriegsfähig zu machen, und die kommende NATO-Zugehörigkeit der Ukraine noch einmal vom Westen bestätigt wurde, anerkannte Russland die Donbass-Republiken als eigenständige Staaten und unterzeichnete ein militärisches Beistandsabkommen.
Der Beschuss der Donbass-Republiken durch die Ukraine hörte damit aber nicht auf, sondern steigerte sich immer mehr, dokumentiert durch die OSCE. Russland musste gemäss dem Beistandsabkommen den Donbass-Republiken zu Hilfe kommen. Das hatte die Kiewer Regierung bewusst provoziert.
Der russische Kriegseintritt ist also völkerrechtlich betrachtet kein Angriffskrieg, sondern gemäss Art. 51 der UNO-Charta ein militärischer Beistand bei der Selbstverteidigung. Das passt aber nicht in die westliche Kriegspropaganda und wird deshalb der Öffentlichkeit verschwiegen.
Der Krieg ist in jedem Fall, egal wie man ihn juristisch bewertet, eine schreckliche Katastrophe und sollte so schnell wie möglich durch Friedensverhandlungen und Kompromisse beendet werden.
5. Wirtschaftssanktionen sind völkerrechtswidrig.
Seit dem Beitritt der Krim zu Russland 2014 und noch mehr seit dem russischen Kriegseintritt 2022 jagt ein Sanktionspaket das andere. Sanktionen sind Krieg. Sie können Hunderttausende an Toten in der Zivilbevölkerung bewirken, was sie auch sollen.
Eine weitgehend unbekannte Tatsache ist: Die Wirtschaftssanktionen der USA und ihrer Verbündeten sind nach der UN-Charta völkerrechtswidrig. Deshalb hat der UN-Menschrechtsrat die Sanktionen der Nato-Staaten verurteilt. Doch das ist nur eine politische Empfehlung, ein Beschluss der UN ist nur dann rechtlich verbindlich, wenn er vom ständigen Sicherheitsrat der UN einstimmig getroffen wird. Da im ständigen UN-Sicherheitsrat drei Nato-Mitgliedsländer einen Sitz mit Vetorecht haben, verurteilte der UN- Sicherheitsrat die Wirtschaftssanktionen nicht – im Gegensatz zum UN-Menschenrechtsrat. Völkerrechtswidrig sind die Sanktionen trotzdem. Unseren Parlamenten und Mainstream-Medien ist das egal.
In meinem Buch ist das alles – und vieles mehr – ausführlich geschildert. Es ist wichtig, sich im eigenen Denken von der Kriegspropaganda zu befreien.
Thomas Mayer: «Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg – Um was es wirklich geht»
Oktober 2023, kartoniert, 600 Seiten, durchgehend farbig bebildert, Euro 28,-, Print-ISBN 978-3-89060-863-1, E-Book-ISBN 978-3-89060-483-1
Infos zum Buch: https://kurzelinks.de/h10a
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Russlands Geduld
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