Kümmert Euch! Unbemerkte Weichenstellung in der Kulturpolitik
Ich möchte dazu aufrufen, sich in die Vernehmlassung zur neuen Kulturbotschaft des Bundesrates für die Jahre 2016-2019 einzumischen!
Die Vernehmlassung zum Entwurf einer neuen, zentralen Kulturpolitik des Bundes von Bundesrat Alain Berset läuft noch bis 19. September. Der Bundesrat will die Vorlage dann Anfang nächsten Jahres an das Parlament zur Beratung und Beschlussfassung überweisen.
Das Original finden Sie hier: http://www.bak.admin.ch/themen/04135/index.html?lang=de
Die öffentliche Kulturszene, zu der Sie als Leserin oder Leser dieser Zeitschrift gehören, scheint das Dokument bisher kaum diskursiv zu begleiten. Das ist politisch falsch.
Administrativ-technisch und ohne Bedeutung? Nein. Die Vernehmlassungs-Unterlagen haben es in sich. Je länger man liest, umso aufmerksamer wird man. So schreiben Berset und das Bundesamt für Kultur BAK in der kurzen Übersicht zur Kulturbotschaft über die nationale Kulturpolitik:
«Globalisierung, Digitalisierung, demographischer Wandel, Individualisierung und Urbanisierung betreffen alle Staatsebenen gleichermassen und erfordern gemeinsame Antworten. Von wenigen Ausnahmen abgesehen gibt es heute in der Schweiz aber kaum eine inhaltliche Abstimmung der Kulturförderung zwischen den verschiedenen Staatsebenen. Die erwähnten Entwicklungen erfordern eine engere Zusammenarbeit im Sinne einer ‹Nationalen Kulturpolitik›. ‹Nationale Kulturpolitik› bedeutet, dass Bund, Kantone, Städte und Gemeinden die Herausforderungen gemeinsam analysieren und aufeinander abgestimmte Massnahmen als Antworten auf diese Herausforderungen entwickeln. Dazu wurde am 25. Oktober 2011 der ‹Nationale Kulturdialog› durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden ins Leben gerufen. Der ‹Nationale Kulturdialog› stellt das geeignete Gefäss dar, um einer nationalen Kulturpolitik inhaltliche Konturen zu verleihen.»
Nationale Kulturpolitik? Wir haben schon eine regionale Kulturpolitik, wenn auch eine, die zu oft Förderbeiträge als Geste für Bettelnde statt als Teil einer Kulturpolitik betrachtet. Die öffentlichen Kulturausgaben der Schweiz setzen sich heute grob vereinfacht so zusammen:
Der wichtigste Player beim Geldverteilen für die Kultur sind die 2352 Kommunen der Schweiz. Sie tragen mehr als die Hälfte aller Ausgaben für Kultur: rund 1,33 Mia. Franken oder 51% der gesamten öffentlichen Kulturausgaben. Die belaufen sich auf total 2,59 Mia (alle Zahlen 2011).
Die Silbermedaille geht an die Kantone. Sie stemmen 38% beziehungsweise 997 Mio. der Gesamtausgaben für so unterschiedliche Aktivitäten wie Musikvereine, Theater, Opern, Museen, Verlage.
Weit abgeschlagen folgt der Bund. Sein Anteil an den Gesamtausgaben liegt mit 267 Mio. bei 10% der insgesamt 2,59 Mia. Fazit: Der Bund finanziert nur, was Gemeinden und Kantone nicht können – oder nicht wollen.
Wir Lottofans: Spielen wir Lotto, fördern wir automatisch gemeinnützige oder wohltätige Zwecke. So will es das Lotteriegesetz. Die Kantone erhalten so jährlich mehr als 500 Mio. in ihre Kultur-Kässeli. Verteilt werden die Millionen – oft nach deren Gusto und Vorlieben – von Regierungsräten, Parlamenten, Kultur-Ämtern und Verteilkommissionen.
Zentraler Bestandteil der Kulturförderung durch Private sind die rund 12'500 gemeinnützigen Stiftungen. Wieviel genau sie jährlich ausgeben, weiss niemand. Ihr geschätztes Vermögen: 40 Mia. Franken! Sicher ist: Ohne ihre finanzielle Unterstützung würden viele Schweizer Bücher nicht erscheinen und viele Filme nie den Weg ins Kino finden.
Pro EinwohnerIn geben wir jährlich 328 öffentliche Franken für Kultur aus. 1990 waren es gemäss Bundesamt für Statistik noch 226 Franken. Die heutigen 328 Franken entsprechen 0,44% des Brutto-Inlandsprodukts BIP (total jährlich produzierte Güter und Dienstleistungen). Etwa gleich hoch ist die öffentliche Entwicklungshilfe.
Was in all diesen Zahlen nicht inbegriffen ist, sind die privaten Unternehmungen wie die Migros mit ihrem Kulturprozent oder Grossfirmen mit ihrem Sponsoring.
In seiner Kulturbotschaft, die der Bundesrat dem Parlament Anfang 2015 vorlegen will, beantragt er für 2016 – 2019 total 894,6 Mio. Franken. Das sind 6,4 Prozent oder 53,7 Mio. Franken mehr als in der Finanzplanung des Bundes für diese Jahre vorgesehen.
Zentrale Koordination = Fortschritt? Von welchem Staatsmodell geht Bundesrat Berset aus? Warum brauchen wir eine Nationale Kulturpolitik? Die Neue Zürcher Zeitung zitiert Berset am Tag nach der Pressekonferenz vom 28. Mai 2014 so: «Heute sei die Kulturpolitik stark zersplittert, erklärte Berset am Mittwoch – sie sei verzettelt auf Städte, Gemeinden, Kantone und den Bund. Die verschiedenen Aktivitäten sollen in Zukunft stärker koordiniert werden.»
Verzettelt? Zersplittert? Also kann es die grösste staatliche Einheit besser als die chaotischen, zersplitterten, verzettelten kleineren Einheiten? Wer die ganze Kulturbotschaft durchliest, könnte auf die Idee kommen, dass der Vorsteher des EDI und sein BAK das Durchdenken von Alternativmodellen schlicht vergessen und vielleicht zu vorschnell-elegant über Artikel 5a der Bundesverfassung hinweggegangen sind: «Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten.»
Wollt ihr einen Kulturminister? Auch im neuen, seit 1. Januar 2012 gültigen Kulturförderungsgesetz wird dem Bund explizit eine ergänzende Funktion zugewiesen. Von Verzettelung, Zersplitterung und der Notwendigkeit einer «Leadership» des Bundes in der Person eines «Berner Jack Lang» (ehemaliger französischer Kulturminister) ist da keine Rede.
Könnte es sein, dass die kleineren Einheiten, also Gemeinden und Kantone, in den allermeisten Fällen – bei allen Vorbehalten – näher dran sind? Dass sie viel besser wissen, was gerade in den Töpfen der Kulturschaffenden und der Kreativwirtschaft gekocht wird?
Fehlendes Szenario der Dezentralisierung: In der ganzen Kulturbotschaft, wie sie in die Vernehmlassung geschickt wurde, findet sich kein Wort über eine grundsätzlich zweite, dem Aufbau des Staates Schweiz durchaus nicht widersprechende Möglichkeit – das «Reduce to the Max». Warum, so frage ich mich, misstraut der Bund sich selber nicht? Ist er sich so sicher, dass er richtig liegt, wenn er schreibt: «Dabei erwartet der Bundesrat, dass sich die Kantone, Städte und Gemeinden aktiv in den ‹Nationale Kulturdialog› einbringen und in Zukunft vermehrt bereit sind, kulturpolitische Themen zu diskutieren, die primär in ihrer eigenen Zuständigkeit liegen.»
Geld nach unten verteilen statt zentralisieren? Warum mangelt es dem Bund an Vertrauen in die unteren Ebenen, in die Kantone und Gemeinden? Warum «erwartet» er paternalistisch von den unteren Ebenen, dass sie sich seiner Diskussion fügen? Warum sollen sie das tun? Was heisst in der Schweiz überhaupt «Nationale Kulturpolitik»? Geopolitisch sehen wir, wie Zentralisierungstendenzen vor allem eines hervorbringen: den Wunsch von Regionen, Entscheidungen nahe bei sich und ihren Bevölkerungen treffen zu können. Ausgerechnet wir sollen stärker zentralisieren?
Administrationstiger oder Förderinstrument? Ist der seit Jahrzehnten beschworene und – auch in der Kulturbotschaft – mit der «Globalisierung» begründete Koordinationsbedarf wirklich gegeben? Oder ist er vielleicht ganz einfach Ausdruck eines Prozesses, zu dem alle Institutionen neigen und der ein institutions-soziologischer Selbstläufer ist: Weil das Bundesamtes für Kultur BAK nun mal existiert, will es sich selber mehr Bedeutung verleihen – um so seine Existenz zu legitimieren. Ich bin, also bin ich auch wichtig...
Wollen wir das? Eine Möglichkeit wäre ja auch, dass das Amt über die Möglichkeit seiner eigenen Schrumpfung nachdenkt und darüber, wie es Aktivitäten und finanzielle Mittel an die unteren Staatsebenen rückdelegieren könnte. Dazu aber findet sich kein Wort in der Botschaft. Vielleicht, weil das statt Glanz und Glorie vor allem Selbstbeschränkung mit sich brächte?
P.S. Das Wort «Kulturzeitschrift» (Zeitpunkt ...) kommt in der Botschaft nicht vor, nur «Literaturzeitschrift». Auch das «Sachbuch» ist inexistent. Schweizer Verlage produzieren offenbar nur literarische Bücher.
Die Vernehmlassung zum Entwurf einer neuen, zentralen Kulturpolitik des Bundes von Bundesrat Alain Berset läuft noch bis 19. September. Der Bundesrat will die Vorlage dann Anfang nächsten Jahres an das Parlament zur Beratung und Beschlussfassung überweisen.
Das Original finden Sie hier: http://www.bak.admin.ch/themen/04135/index.html?lang=de
Die öffentliche Kulturszene, zu der Sie als Leserin oder Leser dieser Zeitschrift gehören, scheint das Dokument bisher kaum diskursiv zu begleiten. Das ist politisch falsch.
Administrativ-technisch und ohne Bedeutung? Nein. Die Vernehmlassungs-Unterlagen haben es in sich. Je länger man liest, umso aufmerksamer wird man. So schreiben Berset und das Bundesamt für Kultur BAK in der kurzen Übersicht zur Kulturbotschaft über die nationale Kulturpolitik:
«Globalisierung, Digitalisierung, demographischer Wandel, Individualisierung und Urbanisierung betreffen alle Staatsebenen gleichermassen und erfordern gemeinsame Antworten. Von wenigen Ausnahmen abgesehen gibt es heute in der Schweiz aber kaum eine inhaltliche Abstimmung der Kulturförderung zwischen den verschiedenen Staatsebenen. Die erwähnten Entwicklungen erfordern eine engere Zusammenarbeit im Sinne einer ‹Nationalen Kulturpolitik›. ‹Nationale Kulturpolitik› bedeutet, dass Bund, Kantone, Städte und Gemeinden die Herausforderungen gemeinsam analysieren und aufeinander abgestimmte Massnahmen als Antworten auf diese Herausforderungen entwickeln. Dazu wurde am 25. Oktober 2011 der ‹Nationale Kulturdialog› durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden ins Leben gerufen. Der ‹Nationale Kulturdialog› stellt das geeignete Gefäss dar, um einer nationalen Kulturpolitik inhaltliche Konturen zu verleihen.»
Nationale Kulturpolitik? Wir haben schon eine regionale Kulturpolitik, wenn auch eine, die zu oft Förderbeiträge als Geste für Bettelnde statt als Teil einer Kulturpolitik betrachtet. Die öffentlichen Kulturausgaben der Schweiz setzen sich heute grob vereinfacht so zusammen:
Der wichtigste Player beim Geldverteilen für die Kultur sind die 2352 Kommunen der Schweiz. Sie tragen mehr als die Hälfte aller Ausgaben für Kultur: rund 1,33 Mia. Franken oder 51% der gesamten öffentlichen Kulturausgaben. Die belaufen sich auf total 2,59 Mia (alle Zahlen 2011).
Die Silbermedaille geht an die Kantone. Sie stemmen 38% beziehungsweise 997 Mio. der Gesamtausgaben für so unterschiedliche Aktivitäten wie Musikvereine, Theater, Opern, Museen, Verlage.
Weit abgeschlagen folgt der Bund. Sein Anteil an den Gesamtausgaben liegt mit 267 Mio. bei 10% der insgesamt 2,59 Mia. Fazit: Der Bund finanziert nur, was Gemeinden und Kantone nicht können – oder nicht wollen.
Wir Lottofans: Spielen wir Lotto, fördern wir automatisch gemeinnützige oder wohltätige Zwecke. So will es das Lotteriegesetz. Die Kantone erhalten so jährlich mehr als 500 Mio. in ihre Kultur-Kässeli. Verteilt werden die Millionen – oft nach deren Gusto und Vorlieben – von Regierungsräten, Parlamenten, Kultur-Ämtern und Verteilkommissionen.
Zentraler Bestandteil der Kulturförderung durch Private sind die rund 12'500 gemeinnützigen Stiftungen. Wieviel genau sie jährlich ausgeben, weiss niemand. Ihr geschätztes Vermögen: 40 Mia. Franken! Sicher ist: Ohne ihre finanzielle Unterstützung würden viele Schweizer Bücher nicht erscheinen und viele Filme nie den Weg ins Kino finden.
Pro EinwohnerIn geben wir jährlich 328 öffentliche Franken für Kultur aus. 1990 waren es gemäss Bundesamt für Statistik noch 226 Franken. Die heutigen 328 Franken entsprechen 0,44% des Brutto-Inlandsprodukts BIP (total jährlich produzierte Güter und Dienstleistungen). Etwa gleich hoch ist die öffentliche Entwicklungshilfe.
Was in all diesen Zahlen nicht inbegriffen ist, sind die privaten Unternehmungen wie die Migros mit ihrem Kulturprozent oder Grossfirmen mit ihrem Sponsoring.
In seiner Kulturbotschaft, die der Bundesrat dem Parlament Anfang 2015 vorlegen will, beantragt er für 2016 – 2019 total 894,6 Mio. Franken. Das sind 6,4 Prozent oder 53,7 Mio. Franken mehr als in der Finanzplanung des Bundes für diese Jahre vorgesehen.
Zentrale Koordination = Fortschritt? Von welchem Staatsmodell geht Bundesrat Berset aus? Warum brauchen wir eine Nationale Kulturpolitik? Die Neue Zürcher Zeitung zitiert Berset am Tag nach der Pressekonferenz vom 28. Mai 2014 so: «Heute sei die Kulturpolitik stark zersplittert, erklärte Berset am Mittwoch – sie sei verzettelt auf Städte, Gemeinden, Kantone und den Bund. Die verschiedenen Aktivitäten sollen in Zukunft stärker koordiniert werden.»
Verzettelt? Zersplittert? Also kann es die grösste staatliche Einheit besser als die chaotischen, zersplitterten, verzettelten kleineren Einheiten? Wer die ganze Kulturbotschaft durchliest, könnte auf die Idee kommen, dass der Vorsteher des EDI und sein BAK das Durchdenken von Alternativmodellen schlicht vergessen und vielleicht zu vorschnell-elegant über Artikel 5a der Bundesverfassung hinweggegangen sind: «Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten.»
Wollt ihr einen Kulturminister? Auch im neuen, seit 1. Januar 2012 gültigen Kulturförderungsgesetz wird dem Bund explizit eine ergänzende Funktion zugewiesen. Von Verzettelung, Zersplitterung und der Notwendigkeit einer «Leadership» des Bundes in der Person eines «Berner Jack Lang» (ehemaliger französischer Kulturminister) ist da keine Rede.
Könnte es sein, dass die kleineren Einheiten, also Gemeinden und Kantone, in den allermeisten Fällen – bei allen Vorbehalten – näher dran sind? Dass sie viel besser wissen, was gerade in den Töpfen der Kulturschaffenden und der Kreativwirtschaft gekocht wird?
Fehlendes Szenario der Dezentralisierung: In der ganzen Kulturbotschaft, wie sie in die Vernehmlassung geschickt wurde, findet sich kein Wort über eine grundsätzlich zweite, dem Aufbau des Staates Schweiz durchaus nicht widersprechende Möglichkeit – das «Reduce to the Max». Warum, so frage ich mich, misstraut der Bund sich selber nicht? Ist er sich so sicher, dass er richtig liegt, wenn er schreibt: «Dabei erwartet der Bundesrat, dass sich die Kantone, Städte und Gemeinden aktiv in den ‹Nationale Kulturdialog› einbringen und in Zukunft vermehrt bereit sind, kulturpolitische Themen zu diskutieren, die primär in ihrer eigenen Zuständigkeit liegen.»
Geld nach unten verteilen statt zentralisieren? Warum mangelt es dem Bund an Vertrauen in die unteren Ebenen, in die Kantone und Gemeinden? Warum «erwartet» er paternalistisch von den unteren Ebenen, dass sie sich seiner Diskussion fügen? Warum sollen sie das tun? Was heisst in der Schweiz überhaupt «Nationale Kulturpolitik»? Geopolitisch sehen wir, wie Zentralisierungstendenzen vor allem eines hervorbringen: den Wunsch von Regionen, Entscheidungen nahe bei sich und ihren Bevölkerungen treffen zu können. Ausgerechnet wir sollen stärker zentralisieren?
Administrationstiger oder Förderinstrument? Ist der seit Jahrzehnten beschworene und – auch in der Kulturbotschaft – mit der «Globalisierung» begründete Koordinationsbedarf wirklich gegeben? Oder ist er vielleicht ganz einfach Ausdruck eines Prozesses, zu dem alle Institutionen neigen und der ein institutions-soziologischer Selbstläufer ist: Weil das Bundesamtes für Kultur BAK nun mal existiert, will es sich selber mehr Bedeutung verleihen – um so seine Existenz zu legitimieren. Ich bin, also bin ich auch wichtig...
Wollen wir das? Eine Möglichkeit wäre ja auch, dass das Amt über die Möglichkeit seiner eigenen Schrumpfung nachdenkt und darüber, wie es Aktivitäten und finanzielle Mittel an die unteren Staatsebenen rückdelegieren könnte. Dazu aber findet sich kein Wort in der Botschaft. Vielleicht, weil das statt Glanz und Glorie vor allem Selbstbeschränkung mit sich brächte?
P.S. Das Wort «Kulturzeitschrift» (Zeitpunkt ...) kommt in der Botschaft nicht vor, nur «Literaturzeitschrift». Auch das «Sachbuch» ist inexistent. Schweizer Verlage produzieren offenbar nur literarische Bücher.
22. August 2014
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